Pfandleiherinnen und Pfandleiher
Für den gewerbsmäßigen Betrieb des Geschäftes einer Pfandleiherin, eines Pfandleihers, einer Pfandvermittlerin oder eines Pfandvermittlers benötigen Sie eine Erlaubnis.
Kontakt und Erreichbarkeit
Gewerbeangelegenheiten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-0
- Telefax:
- siehe Service-Fax
- E-Mail:
- Gewerbeangelegenheiten
Benötigt werden
- Führungszeugnis
Das Führungszeugnis der Belegart "0" (Null) können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder in der Meldehalle Ihres Wohnortes (für Köln: bei Ihrem Bürgeramt). - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle (für Köln in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten) beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch in der Meldehalle Ihres Wohnortes (für Köln: Ihr Bürgeramt) anfordern. - Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes
Die Auskunft in Steuersachen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes
des Wohnortes. Für Köln: Kassen- und Steueramt. Athener Ring 4, 50765 Köln. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie weiter unten auf der Seite unter Ähnliche Produkte-Unbedenklichkeits-Bescheinigung (Info). Sollten Sie außerhalb Kölns wohnen, dann erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung. - Auszug aus der Schuldnerkartei und Bescheinigung des Insolvenzgerichts
des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichtes. In Köln: Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Telefon 0221 / 477-0. - Personalausweis oder Nationalpass
Ausländische Staatsangehörige, mit Ausnahme der EU-Angehörigen, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt. Bei einer vergleichbaren unselbständigen Tätigkeit als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einer juristischen Person, oder als Stellvertreterin oder Stellvertreter einer natürlichen Person gilt dasselbe. - Aktueller Handelsregisterauszug
Diesen müssen Unternehmen vorlegen, die im Handelsregister eingetragen sind. - Besondere Sicherheiten und Nachweise
Abgrenzung und Sicherung der Räumlichkeiten, Versicherungsnachweise, finanzielle Sicherheiten. Details auf dieser Seite unter "Besondere Sicherheiten und Nachweise".
Antrag durch eine juristische Person
Stellen Sie den Antrag als juristische Person, also als Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), als eingetragener Verein oder Ähnliches? Dann sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen, also
- Geschäftsführerin oder Geschäftsführer,
- Vorstandsvorsitzende oder Vorstandsvorsitzender
bei der Antragstellung vorzulegen.
Die persönliche Zuverlässigkeit einer Gesellschafterin oder eines Gesellschafters ist zu überprüfen, wenn
- die Gesellschafterin oder der Gesellschafter 50 Prozent der Anteile hält und gleichzeitig im Unternehmen tätig ist, auch wenn es sich dabei formell nicht um eine zur Vertretung berechtigende Tätigkeit handelt oder
- eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter mehr als 50 Prozent hält.
Besondere Sicherheiten und Nachweise
Sie müssen Sicherheiten in Höhe von 100.000 Euro, bei Autopfandhäusern 125.000 Euro nachweisen. Dies kann in Form von Guthaben oder einer Bankbürgschaft sein.
Die Räume, in denen Sie die Pfandleihe betreiben wollen, müssen von einem eventuell parallel geführten Handelsgeschäft klar abgegrenzt sein.
Ferner müssen Sie eine Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung abschließen und bei Antragstellung vorlegen.
Ihre Räumlichkeiten müssen zur sicheren Aufbewahrung der Pfänder geeignet sein.
Bei Autopfandleihen muss die Frage möglicher Umweltgefahren durch die Abstellflächen der Fahrzeuge geklärt werden. Setzen Sie sich zur Klärung der Eignung bitte mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt in Verbindung:
An wen richten Sie Ihren Erlaubnisantrag?
Das Erlaubnisverfahren wird immer von der Gemeinde- oder Stadtverwaltung durchgeführt, in deren Bereich Sie sich selbständig machen möchten, wo also der Betriebssitz liegen soll oder liegt. Für den Fall des Betriebssitzes in Köln geben Sie also Ihren Antrag beim Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Gewerbeangelegenheiten, ab:
Steht Ihr Betriebssitz noch nicht fest, dann wenden Sie sich bitte an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 0221 / 221-26955.
Formular-Service
Vorsprache
Der Antrag muss persönlich abgegeben werden.
Gebühren
Die Gebühr beträgt 1.000 Euro.
Die Zahlung der Gebühren ist durch Überweisung oder Bareinzahlung bei einem Geldinstitut möglich.
Bei Ablehnung oder bei Rücknahme Ihres Antrages werden bis zu drei viertel der Antragsgebühr fällig.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 34 Gewerbeordnung (GewO NW)
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