Neuantrag Reisegewerbe
Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Wenn Sie eine unselbstständige Reisegewerbetätigkeit ausüben möchten, benötigen Sie eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte der Firmeninhaberin oder des Firmeninhabers.
Die Beglaubigung der Kopie der Reisegewerbekarte wird auch von den Meldehallen und dem Kundenzentrum ausgestellt.
Kontakt und Erreichbarkeit
Gewerbeangelegenheiten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-0
- Telefax:
- siehe Service-Fax
- E-Mail:
- Gewerbeangelegenheiten
Benötigt werden
- Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (Belegart 0) können Sie direkt bei der Antragstellung oder in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen, oder in der Meldehalle Ihres Wohnortes (für Köln: bei Ihrem Bürgeramt). - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle (für Köln in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten) beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch in der Meldehalle Ihres Wohnortes (für Köln: Ihr Bürgeramt) anfordern. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
des Wohnortes. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes
des Wohnortes. Für Köln: Stadthaus Chorweiler, Athener Ring 4, 50765 Köln. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Ähnliche Produkte". Sollten sie außerhalb Kölns wohnen, dann erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung. - Auszug aus der Schuldnerkartei und Bescheinigung des Insolvenzgerichts
derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die oder der Gewerbetreibende, beziehungsweise die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten diese Unterlagen beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie in Köln als wohnhaft gemeldet sind, in: 50939 Köln, Luxemburger Straße 101 (Justizzentrum). - Handelsregisterauszug
nur bei juristischen Personen - Gesellschaftsvertrag
sowie das Gesellschafterverzeichnis (bei juristischen Personen)
Antrag durch eine juristische Person
Stellen Sie den Antrag als juristische Person, also als Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), als eingetragener Verein oder Ähnliches? Dann sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen, also
- Geschäftsführerin oder Geschäftsführer,
- Vorstandsvorsitzende oder Vorstandsvorsitzender
bei der Antragstellung vorzulegen.
Die persönliche Zuverlässigkeit einer Gesellschafterin oder eines Gesellschafters ist zu überprüfen, wenn
- die Gesellschafterin oder der Gesellschafter 50 Prozent der Anteile hält und gleichzeitig im Unternehmen tätig ist, auch wenn es sich dabei formell nicht um eine zur Vertretung berechtigende Tätigkeit handelt oder
- eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter mehr als 50 Prozent hält.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Gebühren
Die Höhe der Gebühren beträgt 350 bis 450 Euro.
Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro.
Ein Antrag ist auch dann gebührenpflichtig, wenn Sie ihn zurücknehmen, aber bereits mit seiner Bearbeitung begonnen wurde. Ebenfalls müssen Gebühren gezahlt werden, wenn der Antrag abgelehnt wird. Dies gilt allerdings nicht, wenn er wegen Unzuständigkeit abgelehnt wurde. Die Gebühr beträgt dann im Regelfall 75 Prozent der Gebühr, die für eine Erlaubnis fällig gewesen wäre.
(§ 15 Absatz 2 Gebührengesetz)
Rechtliche Voraussetzungen
§ 55 der Gewerbeordnung
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