Messen- und Ausstellungen

In Köln finden jährlich eine Vielzahl von Messen und Ausstellungen statt. Die Durchführung derartiger Veranstaltungen setzt eine entsprechende Erlaubnis zwingend voraus.

Kontakt und Erreichbarkeit

Gewerbeangelegenheiten


Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon:
0221 / 221-0
Telefax:
siehe Service-Fax
E-Mail:
Gewerbeangelegenheiten



Benötigt werden

  • Formloser schriftlicher Antrag
    Sie müssen den Antrag mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung stellen. Der Antrag muss enthalten: Name, Ort und zeitliche Dauer der Veranstaltung, Öffnungszeiten für Besucherinnen und Besucher sowie für Ausstellerinnen und Aussteller, Aufbauzeiten, Abbauzeiten, Teilnahmebedingungen, Teilnahmeberechtigung.
  • Ausstellerinnen- und Ausstellerverzeichnis
    Ein formloses Verzeichnis aller zum Zeitpunkt der Antragstellung bekannten Ausstellerinnen und Aussteller.
  • Warenverzeichnis
    Dieses Warenverzeichnis muss Angaben zur Art der angebotenen Waren und der Hersteller enthalten. Sofern bei Antragstellung noch kein endgültiges Warenverzeichnis existiert, reicht zur Antragsbearbeitung ein vorläufiges Warenverzeichnis aus.
  • Gewerbeanmeldung
    Eine aktuelle Gewerbeanmeldung muss Ihnen vorliegen. Ersatz erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Gewerbemeldestelle, die sich nach dem Betriebssitz richtet. In Köln ist das das Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Gewerbeangelegenheiten. Bitte achten Sie auf den Gewerbegegenstand. Dieser muss die Bezeichnung 'Gewerbliche Durchführung - Veranstaltung von Messen - Ausstellungen' beinhalten.
  • Führungszeugnis
    Das Führungszeugnis der Belegart 0 (Null) können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder in der Meldehalle Ihres Wohnortes. Für Köln ist das Ihr Bürgeramt.
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle, für Köln in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten, beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch in der Meldehalle Ihres Wohnortes, für Köln ist das in Ihrem Bürgeramt, anfordern.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes
    des Ortes, in dem Sie in den letzen drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben. Zuständiges Steueramt für Köln: Stadthaus Chorweiler, Athener Ring 4, 50765 Köln. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Kassen- und Steueramtes. Sollten Sie außerhalb Kölns wohnen, dann erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
  • Auszug aus der Schuldnerkartei und Bescheinigung des Insolvenzgerichts
    derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die oder der Gewerbetreibende, beziehungsweise die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten den Auszug beim für Ihren Wohnsitzt zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie in Köln wohnhaft gemeldet sind, ist das das Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln (Justizzentrum).
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
    des Wohnortes

Antrag durch eine juristische Person

Handelt es sich bei der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller um eine juristische Person, wie zum Beispiel eine Aktiengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einen Verein oder ähnliches, so sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen bei der Antragstellung vorzulegen. Dazu zählen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Vorsitzende.

Bei einer Gesellschaft, die im Handelsregister eingetragen ist, muss ein aktueller Handelsregisterauszug beigefügt werden.

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kassen- und Steueramtes

Nähere Informationen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung finden Sie auf den Seiten des

Kassen- und Steueramtes 

Vorsprache

Der Antrag muss nicht persönlich abgegeben werden. Eine Übersendung der vollständigen Antragsunterlagen auf dem Postweg reicht aus. Bitte beachten Sie die durchschnittliche Vorlaufzeit von etwa acht Wochen, da verschiedene Behörden und Institutionen eingeschaltet werden müssen.

Gebühren

Die Gebühr für die Festsetzung einer Ausstellung oder Messe beträgt 750 Euro.

Die Zahlung der Gebühren ist nur durch Überweisung oder Bareinzahlung bei einem Geldinstitut möglich.

Hinzu kommen gegebenenfalls die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 64 und § 65 Gewerbeordnung (GewO NW)

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