Import eines Neufahrzeuges aus einem EU-Land

Sie wollen ein neues Kraftfahrzeug aus einem Land der Europäischen Union einführen und in Köln zulassen?

Kontakt und Erreichbarkeit

KFZ-Zulassungsstelle


Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
Telefon:
0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
Telefax:
0221 / 221-26435
E-Mail:
KFZ-Zulassungsstelle



Benötigt werden

  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
    ersatzweise Vollabnahme durch den TÜV gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
  • Kaufvertrag oder Originalrechnung
    mit der Angabe, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und für das Fahrzeug noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden
  • Versicherungsbestätigung
    durch Vorlage einer sogenannten VB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung!
  • Personalausweis oder Pass
    der zukünftigen Halterin beziehungsweise des zukünftigen Halters
  • Vollmacht bei Vertretung und zusätzlich Personalausweis oder Pass
    der Vertreterin oder des Vertreters
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
    bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
  • Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente bei Minderjährigen
  • Kontoverbindung
    für die Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer

Mitgliedsstaaten der EU

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.

Zusätzliche Informationen

Ist das Fahrzeug nicht älter als sechs Monate oder hat es nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt, müssen Sie bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgeben. Diese wird durch uns an das zuständige Finanzamt zur Festsetzung der Umsatzsteuer weitergegeben wird.

In diesem Fall müssen Sie außerdem innerhalb von zehn Tagen nach dem Erwerb gegenüber dem zuständigen Finanzamt die "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" gemäß Vordruck 'USt 1 B' abgeben und die Steuer entrichten. So sieht es § 18 Absatz 5a Satz 4 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Nummer 7 des Umsatzsteuergesetzes vor. 

Hilfreiche Links

Informationen zur Versicherungsbestätigung 
Neue Fahrzeugpapiere seit 1. Oktober 2005 
Wunschkennzeichen reservieren 

Vorsprache

Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind.

Gebühren

29,90 Euro plus 10,20 Euro für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 Euro, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.

Wunschkennzeichen kosten 10,20 Euro. Wenn Sie sie vorab online oder telefonisch reservieren, betragen die Gebühren 12,80 Euro. Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie unter Wunschkennzeichen in der rechten Produktspalte.

Die Gebühren können auch per EC-Karte mit PIN-Nummer oder GeldKarte entrichtet werden.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern.



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