Gewerbesteuer - Vollziehungsaussetzung

Ein Rechtsbehelf gegen einen Gewerbesteuerbescheid verhindert nicht dessen Vollziehung. Die strittigen Forderungen sind zu den im Bescheid benannten Fälligkeiten zu entrichten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Kassen- und Steueramt


Athener Ring 4
50765 Köln
Telefon:
0221 / 221-21686
Telefax:
0221 / 221-21689
E-Mail:
Kassen- und Steueramt



Allgemeines

Die Vollziehung eines Bescheides kann nur ausgesetzt werden, wenn ernstliche Zweifel an der bestrittenen Gewerbesteuerfestsetzung bestehen. Die Gemeinde ist hierbei grundsätzlich an die Entscheidungen des Finanzamtes gebunden. Da der Gewerbesteuerbescheid auf den Feststellungen des Gewerbesteuermessbescheides oder des Zerlegungsbescheides (Grundlagenbescheid) beruht, ist der Rechtsbehelf beim zuständigen Finanzamt einzulegen und die Vollziehungsaussetzung zu beantragen.

Soweit das Finanzamt die Vollziehung des Grundlagenbescheides aussetzt, ist auch die Vollziehung des Gewerbesteuerbescheides auszusetzen. Die Vollziehungsaussetzung kann jedoch von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Hierüber entscheidet die Gemeinde in eigener Zuständigkeit.

Hinweis

Wenn der Rechtsbehelf gegen den Grundlagenbescheid endgültig keinen Erfolg hat, sind ausgesetzte Gewerbesteuerforderungen zu verzinsen.



War dieser Artikel hilfreich für Sie?

nein

Ihre Meinung ist uns wichtig:

Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.

Ihre Meinung ist uns wichtig!



Funktionen

Call-Center

115 oder
0221 / 221-0
Call-Center der Stadt Köln
Mo bis Fr, 7 bis 18 Uhr

Produkte