Gewerbesteuer - Festsetzung

Die Gewerbesteuer ist eine auf den Gewerbeertrag bezogene Gemeindesteuer, an deren Aufkommen auch Bund und Länder beteiligt sind.

Kontakt und Erreichbarkeit

Kassen- und Steueramt


Athener Ring 4
50765 Köln
Telefon:
0221 / 221-21686
Telefax:
0221 / 221-21689
E-Mail:
Kassen- und Steueramt



Geschichte der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist die bedeutendste Einnahmequelle der Gemeinde, die der Erfüllung ihrer Aufgaben dient. Das Kölner Gewerbesteueraufkommen betrug im Jahre 2010 circa 908 Millionen Euro. Das Steueraufkommen steht grundsätzlich der Gemeinde zu; Bund und Länder sind hieran jedoch durch die Gewerbesteuerumlage beteiligt. Zum Ausgleich erhält die Gemeinde einen Anteil an der Einkommen-, Lohn- und Umsatzsteuer.

Zur Geschichte der Gewerbesteuer 

Festsetzung

Bei der Festsetzung der Gewerbesteuer ist die Gemeinde an die Feststellungen im Grundlagenbescheid des Finanzamtes gebunden. Hierbei wird unter anderem die Höhe des Messbetrages festgestellt. Die Gewerbesteuer ergibt sich durch Anwendung des gültigen Hebesatzes, der jährlich vom Rat der Stadt Köln beschlossen wird. Die Gewerbesteuer wird mit einem Bescheid festgesetzt.

Ein Berechnungsbeispiel:
Gewerbesteuermessbetrag mal Hebesatz = Gewerbesteuer
11.250 Euro mal 475 % = 53.438 Euro

Gewerbesteuermessbetrag

Das zuständige Finanzamt ermittelt anhand der jährlich einzureichenden Erklärungen den Gewerbeertrag. Für das jeweilige Veranlagungsjahr wird hieraus ein Gewerbesteuermessbetrag festgestellt. Der Gewerbesteuermessbescheid wird grundsätzlich gemeinsam mit dem Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.

Zerlegung

Wenn ein Gewerbebetrieb in verschiedenen Gemeinden Betriebsstätten unterhält, ist der Gewerbesteuermessbetrag auf die beteiligten Gemeinden zu verteilen. Der jeweilige Zerlegungsanteil wird der Gemeinde schriftlich mitgeteilt und ist für die Berechnung der Gewerbesteuer verbindlich.

Rechtsgrundlage

Gewerbesteuergesetz und Abgabenordnung

Rechtsmittel

Durch das Zweite Gesetz zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz II) ist ab 1. November 2007 das bisher einer Klage gegen den Gewerbesteuerbescheid vorgeschaltete Widerspruchsverfahren bei der Behörde weggefallen.

Gegen Gewerbesteuerbescheide, die nach dem 1. November 2007 erteilt wurden, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht in 50667 Köln, Appellhofplatz, erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichtes Köln zu erheben.

Das Rechtsbehelfsverfahren gegen einen Gewerbesteuermessbescheid wird durch das Bürokratieabbaugesetz II hingegen nicht berührt. Gegen einen Gewerbesteuermessbescheid kann daher weiterhin innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch beim zuständigen Finanzamt, das den Gewerbesteuermessbescheid erlassen hat, eingelegt werden.

Vollziehungsaussetzung

Ein Einspruch gegen den Grundlagenbescheid entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Es ist vielmehr erforderlich, beim Finanzamt die Vollziehungsaussetzung des Grundlagenbescheides zu beantragen. Dem Kassen- und Steueramt ist unbedingt eine Durchschrift dieses Antrages zuzusenden.



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