Gewerbesteuer - Bautenkontrolle

Bauausführungen oder Montagen von Unternehmen auf Kölner Stadtgebiet mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten gelten als Betriebsstätten und begründen Gewerbesteueransprüche.

In derartigen Fällen ist der Messbetrag der betroffenen Unternehmen als Besteuerungsgrundlage auf die verschiedenen Städte und Gemeinden, in denen Betriebsstätten bestehen, zu verteilen. Diese so genannte Zerlegung erfolgt entsprechend der in den Betriebsstätten anfallenden Arbeitslöhne.

Die Bautenkontrolle stellt durch ständigen Kontakt mit den Bauträgern und den beauftragten Unternehmen sicher, dass die Stadt Köln bei der Zerlegung des Messbetrages berücksichtigt wird. Sie unterstützt damit die Finanzverwaltung bei deren Aufgabe.

Kontakt und Erreichbarkeit

Kassen- und Steueramt


Athener Ring 4
50765 Köln
Telefon:
0221 / 221-21686
Telefax:
0221 / 221-21689
E-Mail:
Kassen- und Steueramt





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