Gewerbesteuer - Bautenkontrolle
Bauausführungen oder Montagen von Unternehmen auf Kölner Stadtgebiet mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten gelten als Betriebsstätten und begründen Gewerbesteueransprüche.
In derartigen Fällen ist der Messbetrag der betroffenen Unternehmen als Besteuerungsgrundlage auf die verschiedenen Städte und Gemeinden, in denen Betriebsstätten bestehen, zu verteilen. Diese so genannte Zerlegung erfolgt entsprechend der in den Betriebsstätten anfallenden Arbeitslöhne.
Die Bautenkontrolle stellt durch ständigen Kontakt mit den Bauträgern und den beauftragten Unternehmen sicher, dass die Stadt Köln bei der Zerlegung des Messbetrages berücksichtigt wird. Sie unterstützt damit die Finanzverwaltung bei deren Aufgabe.
Kontakt und Erreichbarkeit
Kassen- und Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-21686
- Telefax:
- 0221 / 221-21689
- E-Mail:
- Kassen- und Steueramt
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