Gestattung aus besonderem Anlass

Wenn Sie zu einem besonderen, aktuellen Anlass alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten, benötigen Sie dafür eine einmalige Gaststättenerlaubnis, genannt Gestattung.

Kontakt und Erreichbarkeit

Gewerbeangelegenheiten - Gaststätten


Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon:
0221 / 221-27761
Telefax:
0221 / 221-26131
E-Mail:
Gewerbeangelegenheiten - Gaststätten



Benötigt werden

  • formloser schriftlicher Antrag
    Dieser Antrag muss folgende Angaben enthalten: Name und Vorname des Antragstellers, Art, Ort und Datum der Veranstaltung, Größe des Standes, Saales oder Festzeltes, Art der Getränke.
  • Miet-/Pachtvertrag für die Räumlichkeiten

Downloadservice

Antrag auf Gestattung

Wichtiger Hinweis

In besonderen Einzelfällen sind zusätzlich Unterlagen zur persönlichen Zuverlässigkeit und/oder zu dem Miet-/Pachtobjekt vorzulegen. Die Information darüber erhalten Sie durch uns.

Beispiele für Anlässe

Eine Gestattung kann etwa für ein Schützenfest, ein Pfarrfest, eine Einweihung oder ein Jubiläum erteilt werden.

Frist zur Antragstellung

Bitte reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Angaben spätetestens drei Wochen vor der Veranstaltung ein.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich, bietet sich jedoch bei umfangreichen Vorhaben an.

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Sie liegt zwischen 25 und 200 Euro.

Sie können die Gebühr überweisen oder bei einem Geldinstitut einzahlen.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 12 Gaststättengesetz (GastG)



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