Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle
Wenn Sie eine Spielhalle eröffnen möchten, benötigen Sie hierzu eine besondere Erlaubnis.
Kontakt und Erreichbarkeit
Gewerbeangelegenheiten - Gaststätten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-27761
- Telefax:
- 0221 / 221-26131
- E-Mail:
- Gewerbeangelegenheiten - Gaststätten
Benötigt werden
- gültige Baugenehmigung und Schlussabnahme
des Gebäudes. - Personalausweis
oder Nationalpass mit Meldebescheinigung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
des Ortes, in dem Sie in den letzen drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes
des Ortes, in dem Sie in den letzen drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben. Zuständiges Steueramt für Köln: Stadthaus Chorweiler, Athener Ring 4, 50765 Köln. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Kassen- und Steueramtes. Sollten Sie außerhalb Kölns wohnen, dann erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung. - Auszug aus der Schuldnerkartei und Bescheinigung des Insolvenzgerichts
derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die oder der Gewerbetreibende, beziehungsweise die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten diese Unterlagen beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie in Köln als wohnhaft gemeldet sind, in: 50939 Köln, Luxemburger Straße 101 (Justizzentrum). . - Führungszeugnis
Das Führungszeugnis der Belegart "0" (Null) können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder in der Meldehalle Ihres Wohnortes, für Köln: bei Ihrem Bürgeramt. - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle (für Köln in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten) beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch in der Meldehalle Ihres Wohnortes (für Köln: Ihr Bürgeramt) anfordern. - bei juristischen Personen
zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung. - Ausländische Staatsangehörige,
mit Ausnahme von EU-Angehörigen, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen, bei einer Tätigkeit als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einer juristischen Person, oder als Stellvertreterin oder Stellvertreter einer natürlichen Person zur Ausübung einer vergleichbaren, unselbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt.
Anzahl der Spielgeräte
Die zulässige Anzahl der Spielgeräte richtet sich nach der Größe der Spielhalle. In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen darf je 12 Quadratmeter Grundfläche höchstens ein Waren- oder Spielgerät aufgestellt werden, insgesamt höchstens zwölf Geräte.
Zusätzlich werden zum Betrieb der Spielhalle die Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten und eine Geeignetheitsbestätigung benötigt.
Antrag durch eine juristische Person
Stellen Sie den Antrag als juristische Person, also als Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), als eingetragener Verein oder Ähnliches? Dann sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen, also
- Geschäftsführerin oder Geschäftsführer,
- Vorstandsvorsitzende oder Vorstandsvorsitzender
bei der Antragstellung vorzulegen.
Die persönliche Zuverlässigkeit einer Gesellschafterin oder eines Gesellschafters ist zu überprüfen, wenn
- die Gesellschafterin oder der Gesellschafter 50 Prozent der Anteile hält und gleichzeitig im Unternehmen tätig ist, auch wenn es sich dabei formell nicht um eine zur Vertretung berechtigende Tätigkeit handelt oder
- eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter mehr als 50 Prozent hält.
Informationen zur Kölner Spielautomatensteuer entnehmen Sie bitte der
Pressemitteilung über Kölner Spielautomatensteuer vom 8. Dezember 2009.Vorsprache
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Gebühren
Die Gebühren liegen zwischen 150 und 3.000 Euro.
Sie können die Gebühr überweisen oder bar bei einem Geldinstitut einzahlen.
Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro.
Rechtliche Voraussetzungen
§33 i Gewerbeordnung (GewO NW)
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