Erlaubnis Bewachungsgewerbe
Sollten Sie ein Bewachungsgewerbe ausüben wollen, benötigen Sie hierfür eine besondere Erlaubnis. Dies gilt sowohl für den Objektschutz, als auch für den Personenschutz.
Kontakt und Erreichbarkeit
Gewerbeangelegenheiten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-0
- Telefax:
- siehe Service-Fax
- E-Mail:
- Gewerbeangelegenheiten
Benötigt werden
- Schriftlicher Antrag
Der Antrag ist in der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes in dessen Bereich die Betriebsstätte liegt, zu stellen, in Köln also beim Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes
in dessen Bezirk die jeweilige Person in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes des Wohnortes
in dessen Bezirk die jeweilige Person in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Zuständiges Steueramt für Köln: Stadthaus Chorweiler, Athener Ring 4, 50765 Köln. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Kassen- und Steueramtes. Sollten Sie außerhalb Kölns wohnen, dann erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung. - Auszug aus der Schuldnerkartei und Bescheinigung des Insolvenzgerichts
derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die oder der Gewerbetreibende, beziehungsweise die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten diese Unterlagen beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie in Köln als wohnhaft gemeldet sind, in: 50939 Köln, Luxemburger Straße 101 (Justizzentrum). - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch in der Meldehalle Ihres Wohnortes (für Köln: Ihr Bürgeramt) anfordern. - Personalausweis oder Nationalpass
Ausländische Staatsangehörige, mit Ausnahme EU-Angehörige, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen, bei einer Tätigkeit als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einer jurististischen oder als Stellvertreter einer natürlichen Person zur Ausübung einer vergleichbaren unselbständigen, Erwerbstätigkeit berechtigt. - Unterrichtungsnachweis der IHK
Auch für die Angestellten. Erhältlich ist dieser bei der Industrie- und Handelskammer zu Köln, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln, Telefon 0221 / 1640-0. - Nachweis über Betriebsvermögen
In der Regel 25.000 Euro - Nachweis über den Abschluss von Haftpflichtversicherungen
Bei Personenschutz gegen Personenschäden mindestens 1.000.000 Euro, bei Objektschutz gegen Sachschäden mindestens 250.000 Euro, gegen das Abhandenkommen von Sachen mindestens 15.000 Euro, gegen reine Vermögensschäden mindestens 12.500 Euro. - Nachweis der Sachkundeprüfung bei der IHK
Für die Durchführung nachfolgender Tätigkeiten ist der Nachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich. 1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichen Verkehr, 2. Schutz vor Ladendieben, 3. Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken. - Handelsregisterauszug
nur bei juristischen Personen - Gesellschaftsvertrag
sowie das Gesellschafterverzeichnis (bei juristischen Personen)
Antrag durch eine juristische Person
Stellen Sie den Antrag als juristische Person, also als Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), als eingetragener Verein oder Ähnliches? Dann sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen, also
- Geschäftsführerin oder Geschäftsführer,
- Vorstandsvorsitzende oder Vorstandsvorsitzender
bei der Antragstellung vorzulegen.
Die persönliche Zuverlässigkeit einer Gesellschafterin oder eines Gesellschafters ist zu überprüfen, wenn
- die Gesellschafterin oder der Gesellschafter 50 Prozent der Anteile hält und gleichzeitig im Unternehmen tätig ist, auch wenn es sich dabei formell nicht um eine zur Vertretung berechtigende Tätigkeit handelt oder
- eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter mehr als 50 Prozent hält.
Vorsprache
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache der oder des Gewerbetreibenden erforderlich.
Gebühren
Die Gebühren werden bei der Antragstellung erhoben und betragen für Personenenschutz und Objektschutz 1.500 Euro, für die Bewachungstätigkeit beschränkt auf den Objektschutz 1.400 Euro und für Bewachungstätigkeit beschränkt auf den Personenschutz 1.400 Euro.
Hinzu kommen die Gebühren für den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von 13 Euro.
Ein Antrag ist auch dann gebührenpflichtig, wenn Sie ihn zurücknehmen, aber bereits mit seiner Bearbeitung begonnen wurde. Ebenfalls müssen Gebühren gezahlt werden, wenn der Antrag abgelehnt wird. Dies gilt allerdings nicht, wenn er wegen Unzuständigkeit abgelehnt wurde. Die Gebühr beträgt dann im Regelfall 75 Prozent der Gebühr, die für eine Erlaubnis fällig gewesen wäre.
(§ 15 Absatz 2 Gebührengesetz)
Rechtliche Voraussetzungen
Gewerbeordnung (GewO NW)
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