Drehgenehmigungen

Verbunden mit der Drehgenehmigung sind im Regelfall straßenverkehrsrechtliche Erlaubnisse, Anordnungen von Verkehrsmaßnahmen und Ausnahmegenehmigungen aus Anlass von Film- und Fernsehproduktionen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Dreh- und Ausnahmegenehmigungen


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
0221 / 221-26839
Telefax:
0221 / 221-28481
E-Mail:
Dreh- und Ausnahmegenehmigungen



Benötigt werden

  • Formloser schriftlicher Antrag
    Eine Auflistung der erforderlichen Angaben finden Sie weiter unten.

Zusatzinformationen:

Der Antrag (für die Dreherlaubnis, das Abstellen von Technikfahrzeugen sowie gegebenenfalls die Einrichtung von Intervall- oder Vollsperrungen) sollte zu folgenden Punkten Angaben enthalten

  • Datum der Dreharbeiten
  • Drehort mit Angabe des Straßennamens und des Stadtteils
  • Uhrzeit
  • bei Außendreh: Szenenbeschreibung in Kurzform
    (wichtig: Schuss-/Actionszenen angeben)
  • Kamerastandpunkte und eventuell der Einsatz einer Schienenkamera
  • eventuell benötigte Haltverbotzonen inklusive Hausnummer und Meter-Angaben (für Technik und/oder Spiel); wichtig: bereits eingerichtetes Haltverbot (Verkehrzeichen 283 oder 286) bitte unbedingt angeben!
  • bei Intervall- oder Vollsperrungen: Sperrpunkte angeben
  • Sonstige Besonderheiten

Um eine ordnungsgemäße Bearbeitung des Antrages zu gewährleisten, sollte der Antrag nach Möglichkeit mindestens 10 Tage vor Drehbeginn beim Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Straßen- und Grünflächennutzung vorliegen.

Bei Dreharbeiten in Grünanlagen sind möglicherweise weitere Maßnahmen zu treffen und Erlaubnisse erforderlich: Drehgenehmigung für Grünanlagen

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nur auf besondere Vorladung, etwa bei Dreharbeiten mit größerem Umfang, erforderlich.

Falls noch Fragen bestehen, erreichen Sie uns unter den Telefonnummern:
0221 / 221-26839
0221 / 221-28139
und
0221 / 221-26824.

Unsere Fax-Nummer lautet:
0221 / 221-28481.

Gebühren

Die Berechnung der Gebühren erfolgt pro Antrag und setzt sich wie folgt zusammen:

Reine Dreherlaubnis: 80 Euro

Ausnahmegenehmigung zum Abstellen von Technikfahrzeugen: 80 Euro

Anordnung von Intervall- oder Vollsperrung einer Straße: 70 Euro

Jede weitere Ausnahmegenehmigung: 80 Euro
(zum Beispiel Abstellen von Gegenständen, Trailerfahrten, Steiger)

Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.

Rechtliche Voraussetzungen

Straßenverkehrsordnung (StVO)



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