Drehgenehmigungen
Verbunden mit der Drehgenehmigung sind im Regelfall straßenverkehrsrechtliche Erlaubnisse, Anordnungen von Verkehrsmaßnahmen und Ausnahmegenehmigungen aus Anlass von Film- und Fernsehproduktionen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Dreh- und Ausnahmegenehmigungen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26839
- Telefax:
- 0221 / 221-28481
- E-Mail:
- Dreh- und Ausnahmegenehmigungen
Benötigt werden
- Formloser schriftlicher Antrag
Eine Auflistung der erforderlichen Angaben finden Sie weiter unten.
Zusatzinformationen:
Der Antrag (für die Dreherlaubnis, das Abstellen von Technikfahrzeugen sowie gegebenenfalls die Einrichtung von Intervall- oder Vollsperrungen) sollte zu folgenden Punkten Angaben enthalten:
- Datum der Dreharbeiten
- Drehort mit Angabe des Straßennamens und des Stadtteils
- Uhrzeit
- bei Außendreh: Szenenbeschreibung in Kurzform
(wichtig: Schuss-/Actionszenen angeben) - Kamerastandpunkte und eventuell der Einsatz einer Schienenkamera
- eventuell benötigte Haltverbotzonen inklusive Hausnummer und Meter-Angaben (für Technik und/oder Spiel); wichtig: bereits eingerichtetes Haltverbot (Verkehrzeichen 283 oder 286) bitte unbedingt angeben!
- bei Intervall- oder Vollsperrungen: Sperrpunkte angeben
- Sonstige Besonderheiten
Um eine ordnungsgemäße Bearbeitung des Antrages zu gewährleisten, sollte der Antrag nach Möglichkeit mindestens 10 Tage vor Drehbeginn beim Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Straßen- und Grünflächennutzung vorliegen.
Bei Dreharbeiten in Grünanlagen sind möglicherweise weitere Maßnahmen zu treffen und Erlaubnisse erforderlich: Drehgenehmigung für Grünanlagen
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nur auf besondere Vorladung, etwa bei Dreharbeiten mit größerem Umfang, erforderlich.
Falls noch Fragen bestehen, erreichen Sie uns unter den Telefonnummern:
0221 / 221-26839
0221 / 221-28139
und
0221 / 221-26824.
Unsere Fax-Nummer lautet:
0221 / 221-28481.
Gebühren
Die Berechnung der Gebühren erfolgt pro Antrag und setzt sich wie folgt zusammen:
Reine Dreherlaubnis: 80 Euro
Ausnahmegenehmigung zum Abstellen von Technikfahrzeugen: 80 Euro
Anordnung von Intervall- oder Vollsperrung einer Straße: 70 Euro
Jede weitere Ausnahmegenehmigung: 80 Euro
(zum Beispiel Abstellen von Gegenständen, Trailerfahrten, Steiger)
Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.
Rechtliche Voraussetzungen
Straßenverkehrsordnung (StVO)
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