Besondere Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen
Bestimmte Tätigkeiten, die selbstverständlich und fester Bestandteil Ihres alltäglichen Lebens sind, sind an Sonn- und Feiertagen verboten. Die angebotene Übersicht soll Ihnen als Orientierung behilflich sein, was erlaubt ist und was nicht.
Kontakt und Erreichbarkeit
Gewerbeangelegenheiten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
- Telefon:
- je nach Angelegenheit, siehe unter Service-Nummern
- Telefax:
- Je nach Angelegenheit, siehe unter Service-Fax
- E-Mail:
- Gewerbeangelegenheiten
Beispiele für zulässige und verbotene Tätigkeiten
| Art der Tätigkeit | zulässig | verboten |
|---|---|---|
| private Autowäsche | X | |
| Autowaschanlagen an Tankstelle | X | |
| Wohnungsumzüge | X | |
| Mitfahrzentralen | X | |
| Bräunungsstudios | X | |
| Fitnesscenter | X | |
| Saunen | X | |
| nicht gewerbsmäßige Gartenarbeiten | X |
Zusätzlich gibt es generelle Ausnahmen vom Arbeitsverbot. So sind folgende Arbeiten erlaubt:
- Betrieb der öffentlichen und privaten Unternehmen des Verkehrs,
- Betrieb von Tankstellen,
- Fahrzeugbewachung,
- unaufschiebbare Arbeiten zur Verhütung eines Notstands
- Arbeiten zur Abwendung von Schäden an Gesundheit oder Eigentum
Unter welchen Umständen auch gewerbliche Arbeiten ausgeführt werden können und wie Sie die dazu nötige Erlaubnis bekommen, das erfahren Sie bei der Bezirksregierung Köln, Telefon 0221 / 962770.
Verstöße gegen die genannten Verbote sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbuße bis zu
1.000 Euro geahndet werden.
Für die Überwachung der Feiertagsbestimmungen sind der Ordnungs- und Verkehrsdienst, die Gewerbeabteilung und die Polizei zuständig.
Kontakt
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