Besondere Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen

Bestimmte Tätigkeiten, die selbstverständlich und fester Bestandteil Ihres alltäglichen Lebens sind, sind an Sonn- und Feiertagen verboten. Die angebotene Übersicht soll Ihnen als Orientierung behilflich sein, was erlaubt ist und was nicht.

Kontakt und Erreichbarkeit

Gewerbeangelegenheiten


Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon:
je nach Angelegenheit, siehe unter Service-Nummern
Telefax:
Je nach Angelegenheit, siehe unter Service-Fax
E-Mail:
Gewerbeangelegenheiten



Beispiele für zulässige und verbotene Tätigkeiten

 

Art der Tätigkeitzulässigverboten
private Autowäsche
X
Autowaschanlagen an Tankstelle

X

Wohnungsumzüge
X
Mitfahrzentralen
X
Bräunungsstudios
X

Fitnesscenter
X

Saunen
X

nicht gewerbsmäßige Gartenarbeiten
X

Zusätzlich gibt es generelle Ausnahmen vom Arbeitsverbot. So sind folgende Arbeiten erlaubt:

  • Betrieb der öffentlichen und privaten Unternehmen des Verkehrs,
  • Betrieb von Tankstellen,
  • Fahrzeugbewachung,
  • unaufschiebbare Arbeiten zur Verhütung eines Notstands
  • Arbeiten zur Abwendung von Schäden an Gesundheit oder Eigentum

Unter welchen Umständen auch gewerbliche Arbeiten ausgeführt werden können und wie Sie die dazu nötige Erlaubnis bekommen, das erfahren Sie bei der Bezirksregierung Köln, Telefon 0221 / 962770.

Link zur Bezirksregierung Köln 

Verstöße gegen die genannten Verbote sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbuße bis zu

1.000 Euro geahndet werden.

Für die Überwachung der Feiertagsbestimmungen sind der Ordnungs- und Verkehrsdienst, die Gewerbeabteilung und die Polizei zuständig.



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