Besondere Öffnungszeiten
Für bestimmte Warenarten und Dienstleistungen gibt es erweiterte Geschäftszeiten.
Kontakt und Erreichbarkeit
Gewerbeangelegenheiten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-0
- Telefax:
- siehe Service-Fax
- E-Mail:
- Gewerbeangelegenheiten
Warenarten und Dienstleistungen
Apotheken
Apotheken dürfen ganztägig öffnen. Es dürfen jedoch an Sonntagen und Feiertagen nur Arznei-, Krankenpflege-, Säuglingspflege- und Säuglingsnährmittel, hygienische Artikel sowie Desinfektionsmittel abgegeben werden.
Tankstellen
Tankstellen dürfen auch an Sonn- und Feiertagen ganztägig öffnen. Sie dürfen an Sonntagen und Feiertagen jedoch nur bestimmte Waren verkaufen. Dies sind Ersatzteile für Kraftfahrzeuge, Betriebsstoffe und Reisebedarf, soweit sie zur Erhaltung der Fahrbereitschaft notwendig sind.
Verkaufsstellen für Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften sowie Back- und Konditorwaren
dürfen an Sonn- und Feiertagen für die Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Ausgenommen sind hier der 1. Weihnachtstag, der Ostersonntag und der Pfingstsonntag.
Verkaufsstellen landwirtschaftlicher Betriebe
dürfen zur Abgabe selbst erzeugter landwirtschaftlicher Produkte an Sonn- und Feiertagen für die Dauer von fünf Stunden öffnen.
Fragen?
Sofern Sie Fragen zu bestimmten Waren und deren Verkaufszeiten haben, wenden Sie sich bitte an die Abteilung
Verkaufsoffene Sonntage aus Anlass von besonderen Veranstaltungen
Vorsprache
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Auskünfte zu den Öffnungszeiten sind gebührenfrei.
Rechtliche Voraussetzungen
Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz-LÖG Nordrhein-Westfalen)
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