Besondere Feiertage

Das Feiertagsschutzgesetz unterscheidet zwischen allgemeinen und besonderen Feiertagen. Zwar müssen an allen Sonntagen und Feiertagen bestimmte Regelungen und Verbote beachtet werden, aber darüber hinaus gibt es bestimmte Feiertage, die besonders geschützt sind und die man stille Feiertage nennt.

Informationen rund um Stille Feiertage

Nachfolgend eine Übersicht der bestehenden stillen Feiertage:

  • Karfreitag
  • Allerheiligen
  • Totensonntag
  • Volkstrauertag

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten:

Gewerbeangelegenheiten 


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