Besondere Feiertage
Das Feiertagsschutzgesetz unterscheidet zwischen allgemeinen und besonderen Feiertagen. Zwar müssen an allen Sonntagen und Feiertagen bestimmte Regelungen und Verbote beachtet werden, aber darüber hinaus gibt es bestimmte Feiertage, die besonders geschützt sind und die man stille Feiertage nennt.
Informationen rund um Stille Feiertage
Nachfolgend eine Übersicht der bestehenden stillen Feiertage:
- Karfreitag
- Allerheiligen
- Totensonntag
- Volkstrauertag
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten:
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