Ausnahmen für besondere Verkaufsveranstaltungen
Für besondere Verkaufsveranstaltungen brauchen Sie keine Reisegewerbekarte. Dies gilt etwa für den Weihnachtsbaumverkauf, den Artikelverkauf für Allerheiligen oder einen besonderen Verkauf zu Karneval.
Kontakt und Erreichbarkeit
Straßen- und Grünflächennutzungen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- siehe Servicenummern
- Telefax:
- siehe Servicenummern
- E-Mail:
- Straßen- und Grünflächennutzungen
Benötigt werden
- Formloser, schriftlicher Antrag
mit Angaben über die Antragstellerin oder den Antragsteller wie Name, Adresse, Firma und die Verantwortliche oder den Verantwortlichen. Außerdem müssen Sie die Bezeichnung, die Zeit und den Ort der besonderen Verkaufsveranstaltung angeben.
Vorsprache
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bei wiederholten Anträgen genügt die schriftliche Form.
Gebühren
10,20 Euro bis 100 Euro, die Gebührenhöhe hängt vom Einzelfall ab.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 55 Gewerbeordnung
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