Anzeigepflicht nach MaBV bei Wechsel der Geschäftsführung
Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer Erlaubnis für Maklerinnen oder Makler, Baubetreuerinnen beziehungsweise Baubetreuer, Bauträgerinnen oder Bauträger sind, dann müssen Sie einen personellen Wechsel in der Geschäftsführung anzeigen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Gewerbeangelegenheiten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-0
- Telefax:
- siehe Service-Fax
- E-Mail:
- Gewerbeangelegenheiten
Benötigt werden
- Führungszeugnis für Behörden (Belegart O)
der jeweils neubestellten Person. Das Führungszeugnis können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder in der Meldehalle Ihres Wohnortes unter Angabe des Aktenzeichen 32-321/10 (für Köln: bei Ihrem Bürgeramt). - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
der jeweils neubestellten Person. Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch in der Meldehalle Ihres Wohnortes unter Angabe des Aktenzeichen 32-321/10 (für Köln: Ihr Bürgeramt) anfordern. - Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes,
in dessen Bezirk die jeweils neubestellte Person in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. In Köln: Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Telefon 0221 / 477-0. - Auszug aus der Insolvenzabteilung des Amtsgerichtes,
in dessen Bezirk die jeweils neubestellte Person in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. In Köln: Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Telefon 0221 / 477-0. - Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes,
in dessen Bezirk die jeweils neu bestellte Person in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte - Auskunft in Steuersachen des Gemeindesteueramtes,
in dessen Bezirk die jeweils neu bestellte Person in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Für Köln: Kassen- und Steueramt. Athener Ring 4, 50765 Köln. Sollten Sie außerhalb Kölns wohnen, dann erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung. - Aktueller Auszug der Anzeigepflichtigen aus dem Handelsregister
- Aufenthaltserlaubnis
sofern es sich bei der neu bestellten Person um eine ausländische Staatsangehörige oder einen ausländischen Staatsangehörigen (mit Ausnahme EU-Angehörige) handelt. Die Erlaubnis muss zur Ausübung einer Tätigkeit als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einer juristischen Person berechtigen.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Sie können sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss zusätzlich die Vollmacht und ihren Personalausweis oder Pass mitbringen.
Gebühren
Die Gebühr für die gewerberechtliche Bestätigung des Prüfungsverfahrens liegt zwischen 50 und 450 Euro je zu überprüfender Person. Hinzu kommen, wenn dies bei der Anzeige eines Wechsels in der Geschäftsführung mit beantragt wird, die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro die in bar oder mittels Verrechnungsscheck zu entrichten sind.
Die Zahlung der Gebühr ist nur durch Überweisung oder Bareinzahlung bei einem Geldinstitut möglich.
Rechtliche Voraussetzungen
Anzeigepflicht nach § 9 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) in Verbindung mit § 14 der Gewerbeordnung (GewO) und Pflicht zum Nachweis der Zuverlässigkeit nach § 34 c Absatz 1 Satz 2 GewO in Verbindung mit § 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein Westfalen (VwVfG / NW)
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