Anmeldung Handelsregister-Firmen
Sie wollen ein Gewerbe anmelden, bei dem Gewerbetreibende eine juristische Person oder eine Personengesellschaft sein soll? Dann müssen Sie vorher diese Person oder die Personengesellschaft über einen Notar beim Handelsregister eintragen lassen. Erst wenn die Eintragung dort vorliegt, können Sie das Gewerbe anmelden.
Kontakt und Erreichbarkeit
Gewerbe - An-, Ab- und Ummeldung
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-0
- Telefax:
- 0221 / 221-26131
- E-Mail:
- Gewerbe - An-, Ab- und Ummeldung
Benötigt werden
- persönliche Angaben der geschäftsführenden Person oder Personen
- Personalausweis oder Personalausweise der antragstellenden Person oder Personen,
bei EU-Staatsbürgerinnen oder EU-Staatsbürgern der nationale Personalausweis oder Reisepass, bei Staatsangehörigen eines Nicht-EU-Staates der Reisepass - Aufenthaltsbescheinigung
bei Ausländerinnen oder Ausländern eine gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen - Auszug aus dem Handelsregister
bei Personengesellschaften, wie etwa oHG, KG oder eingetragener Kaufmann: HR-A. Bei Kapitalgesellschaften wie etwa AG oder GmbH: HR-B. Das Handelsregister wird geführt im: Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, Telefon: 0221 / 7711-0
Rechtzeitig anmelden!
Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit anmelden. Sollte die Aufnahme der Tätigkeit länger als drei Monate zurückliegen, muss ein Verwarngeld erhoben werden. Liegt die Aufnahme der Tätigkeit mehr als sechs Monate zurück, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Vorsprache
Grundsätzlich ist eine Vorsprache des oder der Vertretungsberechtigten erforderlich.
Die Vorsprache kann auch durch Bevollmächtigte erfolgen. Vorzulegen sind dann eine Vollmacht und zusätzlich die Ausweisdokumente der oder des Bevollmächtigten und der vertretenen Person.
Gebühren
20 Euro
Die Gebühr müssen Sie bar bezahlen.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)
Ähnliche Produkte
War dieser Artikel hilfreich für Sie?
Ihre Meinung ist uns wichtig:
Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.