Anmeldung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten

Zur Ausübung bestimmter gewerblicher Tätigkeiten benötigen Sie eine gesonderte Erlaubnis. Eine Auflistung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Kontakt und Erreichbarkeit

Amt für öffentliche Ordnung


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
0221 / 221-35099 (Vorzimmer Amtsleitung)
Telefax:
0221 / 221-26146
E-Mail:
Amt für öffentliche Ordnung



Benötigt werden

  • Personalausweis,
    bei EU-Staatsbürgerinnen oder EU-Staatsbürgern der nationale Personalausweis oder Reisepass, bei Staatsangehörigen eines Nicht-EU-Staates der Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung
    Wenn Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft haben, müssen Sie eine gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen vorweisen können.
  • Anmeldebescheinigung
    sofern Sie nicht in Köln wohnen.
  • Weitere Belege
    Die darüber hinaus erforderlichen Belege hängen vom jeweiligen Gewerbe ab. Informieren Sie sich dazu auf den speziellen Informationsseiten, indem Sie auf die Links unter "Ähnliche Produkte" weiter unten klicken.

Wo gibt es welche Erlaubnis?

 

ErlaubnisseBehörde

Güterkraftverkehrsgewerbe,
Taxigewerbe

Amt für öffentliche Ordnung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln

Maklergewerbe,
Bauträgerinnen und Bauträger,
Baubetreuerinnen und Baubetreuer,
Bewachungsgewerbe,
Spielhallen,
Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten,
Gaststätten

Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Gewerbeangelegen-heiten,
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
gewerbliche
Arbeitnehmerüberlassung
Landesarbeitsamt NRW
Josef-Gockeln-Straße 7
40474 Düsseldorf
Telefon 0211 / 4306-0
Fax 0211 / 4306-443
Versicherungsvermittlerinnen und VersicherungsvermittlerIHK Köln
Unter Sachsenhausen 10 bis 26
50667 Köln

Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit anmelden (§ 14 GewO). Sollte die Aufnahme der Tätigkeit länger als drei Monate zurückliegen, muss ein Verwarngeld erhoben werden. Liegt die Aufnahme der Tätigkeit mehr als sechs Monate zurück, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Vorsprache

Grundsätzlich ist eine Vorsprache erforderlich. Sie können sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht und ihren Personalausweis oder Pass mitbringen.

Gebühren

20 Euro

Die Gebühr müssen Sie bar entrichten.

Rechtliche Voraussetzungen

GewO (Gewerbe Ordnung) und angrenzende Rechtsgebiete



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