Anmeldung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten
Zur Ausübung bestimmter gewerblicher Tätigkeiten benötigen Sie eine gesonderte Erlaubnis. Eine Auflistung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Kontakt und Erreichbarkeit
Amt für öffentliche Ordnung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-35099 (Vorzimmer Amtsleitung)
- Telefax:
- 0221 / 221-26146
- E-Mail:
- Amt für öffentliche Ordnung
Benötigt werden
- Personalausweis,
bei EU-Staatsbürgerinnen oder EU-Staatsbürgern der nationale Personalausweis oder Reisepass, bei Staatsangehörigen eines Nicht-EU-Staates der Reisepass - Aufenthaltsbescheinigung
Wenn Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft haben, müssen Sie eine gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen vorweisen können. - Anmeldebescheinigung
sofern Sie nicht in Köln wohnen. - Weitere Belege
Die darüber hinaus erforderlichen Belege hängen vom jeweiligen Gewerbe ab. Informieren Sie sich dazu auf den speziellen Informationsseiten, indem Sie auf die Links unter "Ähnliche Produkte" weiter unten klicken.
Wo gibt es welche Erlaubnis?
| Erlaubnisse | Behörde |
|---|---|
Güterkraftverkehrsgewerbe, | Amt für öffentliche Ordnung Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln |
Maklergewerbe, | Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Gewerbeangelegen-heiten, Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln |
| gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung | Landesarbeitsamt NRW Josef-Gockeln-Straße 7 40474 Düsseldorf Telefon 0211 / 4306-0 Fax 0211 / 4306-443 |
| Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler | IHK Köln Unter Sachsenhausen 10 bis 26 50667 Köln |
Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit anmelden (§ 14 GewO). Sollte die Aufnahme der Tätigkeit länger als drei Monate zurückliegen, muss ein Verwarngeld erhoben werden. Liegt die Aufnahme der Tätigkeit mehr als sechs Monate zurück, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Vorsprache
Grundsätzlich ist eine Vorsprache erforderlich. Sie können sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht und ihren Personalausweis oder Pass mitbringen.
Gebühren
20 Euro
Die Gebühr müssen Sie bar entrichten.
Rechtliche Voraussetzungen
GewO (Gewerbe Ordnung) und angrenzende Rechtsgebiete
Ähnliche Produkte
- An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbebetriebes
- Endgültige Gaststättenerlaubnis / Stellvertretungserlaubnis
- Erlaubnis Bewachungsgewerbe
- Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle
- Gewerblicher Güterkraftverkehr über 3,5 Tonnen
- Maklerinnen, Makler, Anlageberaterin, Anlageberater, Bauträgerinnen, Bauträger, Baubetreuerinnen, Baubetreuer
- Taxi-Genehmigung
War dieser Artikel hilfreich für Sie?
Ihre Meinung ist uns wichtig:
Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.