Anmeldung Einzelgewerbe
Diese Anmeldung eines Gewerbes kommt für Sie in Betracht, wenn Sie nicht in einem Register, zum Beispiel im Handelsregister, eingetragen sind.
Bitte beachten Sie bei einem erlaubnispflichtigen Gewerbe die Hinweise unter Anmeldung überwachungspflichtiger und überwachungsbedürftiger Tätigkeiten.
Kontakt und Erreichbarkeit
Gewerbe - An-, Ab- und Ummeldung
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-0
- Telefax:
- 0221 / 221-26131
- E-Mail:
- Gewerbe - An-, Ab- und Ummeldung
Benötigt werden
- Personalausweis,
bei EU-Staatsbürgerinnen oder EU-Staatsbürgern der nationale Personalausweis oder Reisepass, bei Staatsangehörigen eines Nicht-EU-Staates der Reisepass - Aufenthaltsbescheinigung
bei Ausländerinnen oder Ausländern: gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen - Anmeldebescheinigung,
sofern Sie nicht in Köln wohnen. - Nachweis über Eintrag bei der Handwerkskammer
detaillierte Angaben hierzu finden Sie weiter unten auf der Seite.
Gewerbe rechtzeitig anmelden!
Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit anmelden. Sollte die Aufnahme der Tätigkeit länger als 6 Wochen zurückliegen, kann ein Verwarngeld erhoben werden. Liegt die Aufnahme der Tätigkeit mehr als sechs Monate zurück, kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Eintrag bei der Handwerkskammer
Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten benötigen Sie für die Anmeldung des Einzelgewerbes den Nachweis zur Eintragung bei der Handwerkskammer.
Die
befindet sich am
Heumarkt 12
50667 Köln
Telefon 0221 / 2022-0
Wenn Sie sich ohne Meisterbrief in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle. Auskünfte erteilt auch hier die Handwerkskammer zu Köln. Auf der Internetseite der
Handwerkskammer zu Kölnfinden Sie hier Informationen und entsprechende Formulare als PDF-Download.
Vorsprache
Grundsätzlich ist eine Vorsprache erforderlich.
Sie können sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht, ihren Personalausweis oder Pass und den Personalausweis oder Pass der vertretenen Person mitbringen.
Eine Gewerbeanmeldung kann, sofern ihr Anlass nicht länger als 6 Wochen zurückliegt, aber auch schriftlich vorgenommen werden. Hierbei muss es sich dann aber um die Meldung einer zusätzlichen Betriebsstätte, also einen Filialbetrieb, eines in Köln bereits gemeldeten Unternehmens und nicht um ein erlaubnispflichtiges oder besonderes Gewerbe handeln.
Bestehen im Einzelfall Zweifel, ob eine schriftliche Gewerbemeldung möglich ist, sollte vorher mit der Gewerbemeldestelle Kontakt aufgenommen werden.
Im Falle einer schriftlichen Gewerbemeldung müssen alle zur Prüfung erforderlichen Unterlagen sowie ein Verrechnungsscheck über die zu entrichtenden Gebühren der Meldung beigefügt sein. Die Gebühren betragen zur Zeit 20 Euro je Betriebsstätte zuzüglich der Portokosten in Höhe von 0,55 Euro.
Ist kein Verrechnungsscheck beigefügt, werden die Gebühren für die Bestätigung der Anzeige per Nachnahme erhoben. Dies führt - abhängig vom Gebührenbetrag - zu zusätzlichen Kosten in Höhe von mindestens 5 Euro.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Erhalt der Bestätigung über die Gewerbemeldung unter Berücksichtigung von Bearbeitungs- und Postlaufzeiten bis zu 1 Woche dauern kann.
Gebühren
Bei gesetzlich vorgeschriebenen Gewerbemeldungen beträgt die Verwaltungsgebühr 20 Euro.
Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Rechtliche Voraussetzungen
§14 Gewerbeordnung (GewO)
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