Allgemeine Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten sind die Zeiten, an denen alle Ladengeschäfte für den Verkauf von Waren grundsätzlich geöffnet sein dürfen. Für alle Zeiten darüber hinaus, also Sonntage und Feiertage, gelten besondere Regelungen. Die Regelungen hierzu sind im Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen getroffen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Gewerbeangelegenheiten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-0
- Telefax:
- siehe Service-Fax
- E-Mail:
- Gewerbeangelegenheiten
Allgemeine Öffnungszeiten
Zu folgenden Zeiten dürfen Ladengeschäfte grundsätzlich für den Verkauf von Waren geöffnet sein:
- Montag bis Samstag von 0 bis 24 Uhr, außer an Feiertagen.
- am 24. Dezember von 0 bis 14 Uhr, wenn es sich um einen Werktag handelt.
- wenn der 24. Dezember ein Sonntag ist, von 10 bis 14 Uhr, aber nur, wenn die Verkaufsstelle überwiegend Lebens- und Genussmittel gewerblich anbietet oder ausschließlich Weihnachtsbäume verkauft.
Besondere Regelungen
gibt es für Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen für Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften, Back- und Konditorwaren sowie für Verkaufsstellen landwirtschaftlicher Betriebe.
Für Geschäfte auf Flughäfen und und in Bahnhöfengelten ebenfalls besondere Regelungen, die über die allgemeinen Öffnungszeiten hinaus gehen.
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