Abmeldung Gaststättengewerbe

Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit im Gaststättengewerbe aufgeben, so müssen Sie dies anzeigen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Gewerbeangelegenheiten - Gaststätten


Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon:
0221 / 221-27761
Telefax:
0221 / 221-26131
E-Mail:
Gewerbeangelegenheiten - Gaststätten



Benötigt werden

  • Personalausweis
  • Gewerbeanzeige
    wenn vorhanden
  • Original Konzessionsurkunde
    Die Urkunde müssen Sie zurückgeben.

Vorsprache

Eine Vorsprache zur Abmeldung Ihrer Gaststätte ist grundsätzlich nicht erforderlich. Allerdings muss bei der Abmeldung auch der bisherige Erlaubnisbescheid im Original zurück gegeben werden. Bitte denken Sie daran, wenn Sie Ihren Gaststättenbetrieb schriftlich abmelden.

Gebühren

Die Abmeldung eines Gewerbes ist gebührenfrei.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 14 Gewerbeordnung (GewO)



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