Abmeldung einer selbständigen Tätigkeit

Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufgeben oder Ihren Betriebssitz an einen Ort außerhalb Kölns verlegen, müssen Sie dies anzeigen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Gewerbe - An-, Ab- und Ummeldung


Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon:
0221 / 221-0
Telefax:
0221 / 221-26131
E-Mail:
Gewerbe - An-, Ab- und Ummeldung



Benötigt werden

  • Personalausweis,
    bei EU-Staatsbürgerinnen oder EU-Staatsbürgern der nationale Personalausweis oder Reisepass, bei Staatsangehörigen eines Nicht-EU-Staates der Reisepass
  • Gewerbeanzeige
    soweit vorhanden
  • bei auswärtigem Wohnsitz und sofern kein Personalausweis vorgelegt wird:
    Anmeldebestätigung der für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldebehörde

Was müssen Sie mitteilen?

Eine Abmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie den Gewerbebetrieb dauerhaft einstellen oder der Gewerbebetrieb in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlegt wird.

Die Gewerbeabmeldung können Sie formlos schriftlich mitteilen.

Achten Sie aber bitte darauf, dass die Gewerbeabmeldung von Ihnen unterschrieben ist. Fügen Sie bitte eine Kopie der bisherigen Gewerbeanmeldung bei.

Vorsprache

Eine Vorsprache ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Gewerbemeldungen können, sofern ihr Anlass nicht länger als 6 Wochen zurückliegt, schriftlich vorgenommen werden.

Gebühren

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Rechtliche Voraussetzungen

§14 Gewerbeordnung (GewO)



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