Abmeldung einer selbständigen Tätigkeit
Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufgeben oder Ihren Betriebssitz an einen Ort außerhalb Kölns verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Gewerbe - An-, Ab- und Ummeldung
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-0
- Telefax:
- 0221 / 221-26131
- E-Mail:
- Gewerbe - An-, Ab- und Ummeldung
Benötigt werden
- Personalausweis,
bei EU-Staatsbürgerinnen oder EU-Staatsbürgern der nationale Personalausweis oder Reisepass, bei Staatsangehörigen eines Nicht-EU-Staates der Reisepass - Gewerbeanzeige
soweit vorhanden - bei auswärtigem Wohnsitz und sofern kein Personalausweis vorgelegt wird:
Anmeldebestätigung der für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldebehörde
Was müssen Sie mitteilen?
Eine Abmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie den Gewerbebetrieb dauerhaft einstellen oder der Gewerbebetrieb in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlegt wird.
Die Gewerbeabmeldung können Sie formlos schriftlich mitteilen.
Achten Sie aber bitte darauf, dass die Gewerbeabmeldung von Ihnen unterschrieben ist. Fügen Sie bitte eine Kopie der bisherigen Gewerbeanmeldung bei.
Vorsprache
Eine Vorsprache ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Gewerbemeldungen können, sofern ihr Anlass nicht länger als 6 Wochen zurückliegt, schriftlich vorgenommen werden.
Gebühren
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Rechtliche Voraussetzungen
§14 Gewerbeordnung (GewO)
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