Tierarzneimittel

Wenn Sie Fragen zu neuen Behandlungsmethoden oder der Wirksamkeit von Arzneimitteln haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Tierärtzin oder Ihren Tierarzt.

Kontakt und Erreichbarkeit

Veterinäramt


Liebigstraße 120
50823 Köln
Telefon:
0221 / 221-26211 und 221-26283
Telefax:
0221 / 221-26588
E-Mail:
Veterinäramt



Beschwerden

Beschwerden über die Behandlung eines Tieres durch die Haustierärztin oder den Haustierarzt richten Sie bitte an die

Tierärztekammer Nordrhein
Postfach 100723
47884 Kempen
Telefon: 02152 / 205580
Fax: 02152 / 2055850

E-Mail an die Tierärztekammer Nordrhein

Tierarzneimittel in Lebensmitteln

In der Regel sollten tierische Produkte keine Arzneimittelrückstände enthalten.

Alle tierischen Produkte unterliegen der amtlichen Kontrolle:

  • bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
  • bei der Einfuhr aus Drittländern, also Nicht EU-Staaten, an den Grenzkontrollstellen
  • durch regelmäßige Stichproben nach einem festgelegten Kontrollplan.

Jede Behandlung mit Arzneimitteln an einem Lebensmittel liefernden Tier muss in einem Behandlungsbuch eingetragen werden.

Beim Pferd ist eine solche Dokumentation ebenfalls erforderlich, sofern die Besitzerin oder der Besitzer im Pferdepass bestimmt hat, dass das Tier zur Lebensmittelgewinnung verwandt werden darf.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Pferdepass 


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