Tierarzneimittel
Wenn Sie Fragen zu neuen Behandlungsmethoden oder der Wirksamkeit von Arzneimitteln haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Tierärtzin oder Ihren Tierarzt.
Kontakt und Erreichbarkeit
Veterinäramt
Liebigstraße 120
50823 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26211 und 221-26283
- Telefax:
- 0221 / 221-26588
- E-Mail:
- Veterinäramt
Beschwerden
Beschwerden über die Behandlung eines Tieres durch die Haustierärztin oder den Haustierarzt richten Sie bitte an die
Tierärztekammer Nordrhein
Postfach 100723
47884 Kempen
Telefon: 02152 / 205580
Fax: 02152 / 2055850
Tierarzneimittel in Lebensmitteln
In der Regel sollten tierische Produkte keine Arzneimittelrückstände enthalten.
Alle tierischen Produkte unterliegen der amtlichen Kontrolle:
- bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- bei der Einfuhr aus Drittländern, also Nicht EU-Staaten, an den Grenzkontrollstellen
- durch regelmäßige Stichproben nach einem festgelegten Kontrollplan.
Jede Behandlung mit Arzneimitteln an einem Lebensmittel liefernden Tier muss in einem Behandlungsbuch eingetragen werden.
Beim Pferd ist eine solche Dokumentation ebenfalls erforderlich, sofern die Besitzerin oder der Besitzer im Pferdepass bestimmt hat, dass das Tier zur Lebensmittelgewinnung verwandt werden darf.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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