Schwangerschaftskonfliktberatung
Sie sind schwanger und wissen nicht, ob Sie sich für das Kind entscheiden sollen?
Eine Schwangerschaftskonfliktberatung ist für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch gesetzlich vorgeschrieben.
Kontakt und Erreichbarkeit
Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte
Neumarkt 15-21
50667 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-24779
- Telefax:
- 0221 / 221-24579
- E-Mail:
- Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte
Wie und wozu werde ich beraten?
Eine Schwangerschaftskonfliktberatung kann anonym durchgeführt werden. Die Beratungsstelle unterliegt in jedem Fall der Schweigepflicht.
Zu den Beratungen können Sie sich von Personen Ihres Vertrauens begleiten lassen.
Sie erhalten eine umfangreiche sozialrechtliche und medizinische Beratung und Informationen über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, die Ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern könnten.
Wir geben Ihnen alle medizinischen und rechtlichen Informationen zum Schwangerschaftsabbruch.
Auf Wunsch erhalten Sie nach der Beratung die gesetzlich erforderliche Beratungsbescheinigung für einen Schwangerschaftsabbruch.
Welche Entscheidung Sie auch treffen, wir unterstützen Sie in Ihrer schwierigen Situation und sind auch später als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für Sie da.
Auch wenn Sie in der Schwangerschaft erfahren, dass Ihr Ungeborenes möglicherweise nicht gesund ist, sind wir beratend für Sie da.
Ihre Beraterin kann mit Ihnen gemeinsam finanzielle Unterstützung aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" beantragen.
Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"Weitere staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Köln
Weitere Angebote der Beratungsstelle
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