Schuleingangsuntersuchung und -beratung

Die Schuleingangsuntersuchung und -beratung hat das Ziel, festzustellen, ob Gesundheit und Entwicklungsstand Ihres Kindes den Anforderungen in der Grundschule entsprechen oder ob eine individuelle, gesundheitsbedingte Förderung beziehungsweise bei noch nicht hinreichend vorhandener Schulreife eine Rückstellung von der Schulpflicht aus gesundheitlichen Gründen zu empfehlen ist.

Bei Kindern mit Behinderungen dient die Schuleingangsuntersuchung dazu, festzustellen, welche gesundheitlichen Gesichtspunkte bei der Entscheidung über eine eine eventuelle sonderpädagogische Förderung zu berücksichtigen sind.

Kontakt und Erreichbarkeit

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst


Neumarkt 15-21
50667 Köln
Telefon:
0221 / 221-24786
Telefax:
0221 / 221-24036
E-Mail:
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst



Wozu dient die Schuleingangsuntersuchung ?

Die Schuleingangsuntersuchung und -beratung hat das Ziel, für Ihr Kind den Übergang in die Schule so gut wie möglich zu gestalten. Daher werden vor allem auf die für den Schulalltag wichtigen Aspekte geachtet:

  • körperliche Belastbarkeit
  • grob- und feinmotorische Fähigkeiten
  • Sprachentwicklung
  • Hör- und Sehfähigkeit 
  • Konzentration und Wahrnehmung
  • allgemeine altersgerechte Entwicklung

Ablauf

Die Untersuchungstermine werden Ihnen als Eltern bei der Anmeldung in der Grundschule mitgeteilt. Nach Möglichkeit sollte mindestens ein Elternteil bei der Untersuchung mit dabei sein. Die Untersuchungen und Beratungen werden in der Regel zwischen November und Mai in den jeweiligen Grundschulen von Ihrem schulärztlichen Team des Gesundheitsamtes durchgeführt.

Bitte beachten Sie:
Bitte planen Sie für die Untersuchung einschließlich Wartezeit etwa eine Stunde ein. In Einzelfällen kann die Untersuchung einschließlich unvorhersehbarer Wartezeiten auch länger dauern.

Kann ich die Untersuchung auch von meinem Kinder- oder Hausarzt durchführen lassen?

Die Einschulungsuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nur von einer Ärztin oder einem Arzt im Auftrag des Gesundheitsamtes durchgeführt werden!

Wo finde ich meine Schulärztin oder meinen Schularzt?

Zuständige Schulärztin oder zuständiger Schularzt 

Sie können uns auch gerne anrufen:
Telefon: 0221 / 221-24786

Was sollten Sie zur Schuleingangsuntersuchung mitbringen?

Bitte bringen Sie das gelbe Untersuchungsheft sowie den Impfausweis mit.

Gesetzliche Grundlagen (Auswahl)

Schulgesetz für Nordrhein-Westfalen 
Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule 
Bildungsportal Nordrhein-Westfalen 

Mehr Informationen finden Sie beim Bildungsportal Nordrhein-Westfalen.



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