Meldepflichtige Krankheiten
Nach dem Infektionsschutzgesetz sind eine Reihe von Infektionskrankheiten meldepflichtig. Dadurch sollen Krankheitsausbrüche verhindert und die Krankheitsverbreitung eingedämmt werden. Um eine entsprechende Überwachung zu gewährleisten ist es notwendig, dass Krankheiten und Erreger von Ärztinnen, Ärzten und Laboren gemeldet werden.
Auch medizinische Einrichtungen sind zur Meldung verpflichtet, wenn sie einen Krankheitsausbruch beobachten, der einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
Wir nehmen in Folge einer solchen Meldung die Ermittlungen auf, um gegebenenfalls Maßnahmen in die Wege zu leiten und um eine weitere Verbreitung der Erkrankung zu verhindern.
Kontakt und Erreichbarkeit
Infektionshygiene
Aachener Straße 220
50931 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-24648
- Telefax:
- 0221 / 221-23553
- E-Mail:
- Infektionshygiene
Downloadservice
Meldeformulare auf der Internetseite des Landes
Weitere Informationen
Rechtliche Voraussetzungen
Die Meldepflicht ist in den §§ 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes festgelegt.
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