Kinder - und Jugendgesundheitsdienst

Die Förderung und der Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sind zunächst wichtige Aufgaben verantwortlicher Eltern oder der Jugendlichen selbst, die sich persönlich für ihre Gesundheit einsetzen können und wollen.

Eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist aber auch ein öffentliches Anliegen. In Zeiten, in denen soziale Schichten zunehmend auseinanderdriften, Armut keine Ausnahme ist und gesundheitliche Vorsorge oder medizinische Regelversorgung für viele nicht mehr garantiert ist oder nicht ausreichend wahrgenommen wird, stehen wir zu unserer Verantwortung gerade auch für die Kranken, Behinderten und Benachteiligten.

Das Gemeinwesen trägt somit die Verantwortung dafür, dass die Grundvoraussetzungen für eine gesunde Entwicklung aller Kinder und Jugendlichen geschaffen und gesichert werden.

Kontakt und Erreichbarkeit

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst


Neumarkt 15-21
50667 Köln
Telefon:
0221 / 221-24786
Telefax:
0221 / 221-24036
E-Mail:
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst



Aufgabenbereiche

Wir bieten Ihnen folgende Beratungs- und Untersuchungsangebote:

Beratungs- und Untersuchungsangebote in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche

  • im Vorschulalter (Kindertagesstätten)
  • für Kinder mit Entwicklungsstörungen
  • in Grundschulen, einschließlich der Schuleingangsuntersuchungen
  • weiterführenden Schulen
    Entwicklungsbegleitende Untersuchung und Beratung der zehn bis 14 Jahre alten Kinder; Untersuchung und Beratung der 15 bis 16-Jährigen zum Ende der Schullaufbahn
  • in Förderschulen
    Untersuchung und Beratung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher einschließlich der Beurteilung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs

Betriebsmedizinische Aufgaben in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche

Ernährungsmedizinische Beratung

Gesundheitsberichterstattung - Mitwirkung

Informationen zu Impfungen

Informationen zu Infektionskrankheiten

Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner

Schulärztin oder Schularzt 

Den für Ihr Kind, Ihre Schule oder Ihren Stadtteil zuständige Schulärztin oder Schularzt können Sie einer Tabelle mit Sprechzeiten und Telefon entnehmen.

Sie können uns auch gerne anrufen:
Telefon: 0221 / 221-24786 

Gesetzliche Grundlagen

Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen 

Schulgesetz Nordrhein-Westfalen

Ausbildungsordnung Grundschule 

Eine Auswahl wesentlicher, weiterhin gültiger und zum Teil geänderter Schul- Gesetze und Verordnungen:

  • Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule - Ausbildungsordnung Grundschule
Verordnung über die sonderpädagogische Förderung 
  • Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke
  • Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst
  • Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder
Infektionsschutzgesetz 
  • Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen - Infektionsschutzgesetz


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0221 / 221 - 0 Call-Center der Stadt Köln
Mo bis Fr, 7 bis 19 Uhr

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