Kinder - und Jugendgesundheitsdienst
Die Förderung und der Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sind zunächst wichtige Aufgaben verantwortlicher Eltern oder der Jugendlichen selbst, die sich persönlich für ihre Gesundheit einsetzen können und wollen.
Eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist aber auch ein öffentliches Anliegen. In Zeiten, in denen soziale Schichten zunehmend auseinanderdriften, Armut keine Ausnahme ist und gesundheitliche Vorsorge oder medizinische Regelversorgung für viele nicht mehr garantiert ist oder nicht ausreichend wahrgenommen wird, stehen wir zu unserer Verantwortung gerade auch für die Kranken, Behinderten und Benachteiligten.
Das Gemeinwesen trägt somit die Verantwortung dafür, dass die Grundvoraussetzungen für eine gesunde Entwicklung aller Kinder und Jugendlichen geschaffen und gesichert werden.
Kontakt und Erreichbarkeit
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Neumarkt 15-21
50667 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-24786
- Telefax:
- 0221 / 221-24036
- E-Mail:
- Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Aufgabenbereiche
Wir bieten Ihnen folgende Beratungs- und Untersuchungsangebote:
Beratungs- und Untersuchungsangebote in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
- im Vorschulalter (Kindertagesstätten)
- für Kinder mit Entwicklungsstörungen
- in Grundschulen, einschließlich der Schuleingangsuntersuchungen
- weiterführenden Schulen
Entwicklungsbegleitende Untersuchung und Beratung der zehn bis 14 Jahre alten Kinder; Untersuchung und Beratung der 15 bis 16-Jährigen zum Ende der Schullaufbahn - in Förderschulen
Untersuchung und Beratung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher einschließlich der Beurteilung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs
Betriebsmedizinische Aufgaben in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
Ernährungsmedizinische Beratung
Gesundheitsberichterstattung - Mitwirkung
Informationen zu Impfungen
Informationen zu Infektionskrankheiten
Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner
Den für Ihr Kind, Ihre Schule oder Ihren Stadtteil zuständige Schulärztin oder Schularzt können Sie einer Tabelle mit Sprechzeiten und Telefon entnehmen.
Sie können uns auch gerne anrufen:
Telefon: 0221 / 221-24786
Gesetzliche Grundlagen
Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
Eine Auswahl wesentlicher, weiterhin gültiger und zum Teil geänderter Schul- Gesetze und Verordnungen:
- Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule - Ausbildungsordnung Grundschule
- Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst
- Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen - Infektionsschutzgesetz
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