Karies vorbeugen - Fluoride anwenden
Die lokale Anwendung von fluoridhaltigen Lacken, Gelées und Lösungen trägt, wie das tägliche Zähneputzen, zu einer wirksamen und nachhaltigen Kariesvorsorge bei.
Der Jugendzahnärztliche Dienst bietet allen Schülerinnen und Schülern an Kölner Grund- und Förderschulen ein bis zweimal im Schuljahr eine Fluoridbehandlung der Zähne an. Zur Durchführung dieser Prophylaxe-Maßnahme wird die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten benötigt.
Kontakt und Erreichbarkeit
Jugendzahnärztlicher Dienst
Neumarkt 15-21
50667 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-24750
- Telefax:
- 0221 / 221-23762
- E-Mail:
- Jugendzahnärztlicher Dienst
Informationen zu Fluoriden
Fluoride sind die Mineralsalze des Fluors und zählen zu den Spurenelementen. Sie werden vom Körper vor allem zum Aufbau der Zähne und Knochen benötigt. Fluoride finden sich im Trinkwasser, im Mineralwasser und in Nahrungsmitteln.
Für die Kariesverhütung sind Fluoride wichtig, weil sie:
- das Herauslösen von Mineralstoffen aus dem Zahnschmelz hemmen,
- den Einbau von Mineralstoffen in den Zahnschmelz fördern,
- die chemische Widerstandsfähigkeit des Zahnschmelzes erhöhen,
- die Besiedlung der Zahnoberflächen durch Karies verursachende Bakterien behindern,
- den Stoffwechsel der Bakterien und damit deren Säureproduktion hemmen.
Fluoride findet man unter anderem in Zahnpasten, Zahngelées oder Zahnlacken, aber auch in Lebensmitteln und Medikamenten. Neben der lokalen Fluoridierung mit Zahnpasta während des Zähneputzens unterscheidet man die systemische Fluorid-Aufnahme.
Systemische Fluorid-Aufnahme erfolgt durch:
- fluoridiertes Speisesalz
- Mineralwasser
- Trinkwasser (Trinkwasseranalysen der RheinEnergie)
- Kombi-Medikamente zur Rachitisprophylaxe bei Säuglingen und Kleinkindern (wie D-Fluoretten)
Es gilt als wissenschaftlich erwiesen, dass die lokale Fluoridierung am Besten zur Kariesprophylaxe geeignet ist.
Trinwasseranalysen und allgemeine Informationen zum Kölner Trinkwasser auf den Internetseiten der RheinEnergie.
Fachinformationen zu Fluoriden
Die Zahnärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung (ZZQ) hat 2006 ein Merkblatt zu den Leitlinien zur Fluoridierung herausgebracht. Sie können das Merkblatt hier als pdf-Datei herunterladen.
Empfehlungen zur Durchführung der GruppenprophylaxeHier kann die Stellungnahme zur "Empfehlung der Durchführung der Gruppenprophylaxe" als pdf - Datei heruntergeladen werden.
Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeWeitere Informationen zur Gruppenprophylaxe und zur Anwendung von Fluoriden finden Sie auf den Seiten der "Deutschen Gesellschaft für Zahn - Mund - Kieferheilkunde".
Zahnlackierung mit Fluoriden
Auf Grundlage der derzeitig gültigen wissenschaftlichen Erkenntnisse bildet die lokale Anwendung hochkonzentrierter Fluoridlacke, Geleés und Lösungen im Rahmen der Gruppenprophylaxe an Schulen neben einer regelmäßigen Mundhygiene und einer ausgewogenen Ernährung einen weiteren wichtigen Pfeiler in der Vorsorge gegen Kariesentstehung.
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage zur Durchführung der Gruppenprophylaxe ist im § 21 des fünften Sozialgesetzbuches verankert.
Das Gesundheitsamt bietet den Schulkindern der ersten bis zur vierten Grundschulklasse ein bis zweimal pro Schuljahr in den Räumen der jeweiligen Schule diese vorbeugende Maßnahme an.
Anwendungshinweise
Dabei wird die Fluorid-Lösung - das Gesundheitsamt verwendet das Präparat Elmex Fluid der Firma GABA Dental - auf die Zahnoberflächen aufgetragen.
Es genügen 1-2 Tropfen, die mit einem Watteträger aufgebracht werden, um die Widerstandsfähigkeit des Zahnschmelzes zu verbessern.
Da die Lösung fast unmittelbar ihre Wirkung auf dem Zahnschmelz entfaltet, kann nach etwa 3-4 Minuten der Mund mit Wasser ausgespült werden, ohne dass befürchtet werden muss, dass dadurch eine Verminderung der Wirksamkeit eintritt.
Auch eine Nahrungsaufnahme ist nach kurzer Zeit bereits wieder möglich. Allerdings sollte auf die Einnahme von Milchprodukten innerhalb der ersten halben Stunde verzichtet werden, da diese die Wirkung des Präparats mindern.
Schriftliches Einverständnis
Der Termin für diese Maßnahme wird in Absprache mit der jeweiligen Schulleitung festgelegt.
Zur Durchführung dieser Prophylaxe-Maßnahme ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Einverständniserklärung zum angegebenen Termin mitgebracht wird (nachmittags) oder in der Schule vorliegt (vormittags).
Haben Sie Fragen?
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Jugendzahnärztlichen Dienst.
Wir sind unter 0221 / 221-24750 telefonisch zu erreichen oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
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