Heilpraktikererlaubnis
Wenn Sie Heilkunde ausüben wollen, ohne Ärztin oder Arzt zu sein, benötigen Sie hierfür eine Heilpraktikererlaubnis.
Heilkunde wird dann ausgeübt, wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig Krankheiten und Körperschäden bei Menschen feststellen, heilen oder lindern. Auch wenn Sie dies im Dienst für Andere tun (§ 1 Absatz 2 Heilpraktikergesetz).
Um Heilpraktikerin oder Heilpraktiker zu werden, müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein.
Kontakt und Erreichbarkeit
Amtsärztliche Verwaltungsangelegenheiten
Neumarkt 15-21
50667 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-24760
- Telefax:
- 0221 / 221-24775
- E-Mail:
- Amtsärztliche Verwaltungsangelegenheiten
Benötigt werden
- ausgefüllter Antrag
siehe unten - unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis
über den erfolgreichen Abschluss der Hauptschule oder über einen gleichwertigen Abschluss als amtlich beglaubigte Kopie - amtliches Führungszeugnis Belegart 0
Bitte geben Sie das Aktenzeichen 530/2 - 53.23.21 allg. R8081 an. Das Führungszeugnis darf bei Erteilung der Heilpraktikererlaubnis nicht älter als drei Monate sein. Im Führungszeugnis dürfen keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen dokumentiert sein, da laut Gesetz Ihre "persönliche Zuverlässigkeit" überprüft wird. - ärztliche Bescheinigung (siehe unten)
dass Sie für den Beruf der Heilpraktikerin oder des Heilpraktikers gesundheitlich geeignet sind. Die Bescheinigung der Ärztin oder des Arztes darf bei Erteilung der Heilpraktikererlaubnis nicht älter als drei Monate sein. - Welche Unterlagen Sie konkret bei Antragstellung vorlegen müssen, entnehmen Sie bitte dem unter Downloadservice aufgeführten Antragsformular
Downloadservice
Wichtige Hinweise zum Antrag
Wenn Sie im Regierungsbezirk Köln oder im Regierungsbezirk Detmold wohnen, richten Sie Ihren Antrag auf die Heilpraktikererlaubnis bitte an das Gesundheitsamt der Stadt Köln.
Sollten Sie Fragen haben, erhalten Sie unter der Rufnummer 0221 / 221-29355 weitere Informationen.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig. Sie können den Antrag auch per Post an das Gesundheitsamt senden.
Gebühren
Für die gesamte Kenntnisüberprüfung müssen Sie 460 Euro bezahlen, wenn Sie diese erfolgreich abschließen.
Wenn Sie die Überprüfung nicht erfolgreich abschließen, müssen Sie 255 Euro (nach schriftlicher Überprüfung) oder 445 Euro (nach mündlicher Überprüfung) bezahlen.
Die einzelnen Gebührenpositionen lauten:
Kenntnisüberprüfung: schriftlicher Teil 210 Euro, mündlicher Teil 90 Euro.
Aufwandsentschädigungen für die gesetzlich vorgeschriebenen Beisitzerinnen und Beisitzer während der mündlichen Überprüfung: etwa 100 Euro.
Erteilung der Erlaubnis: 60 Euro, die Ablehnung: 45 Euro.
Mit der Eingangsbestätigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid über eine Anzahlung von 40 Euro, die mit den späteren Überprüfungsgebühren verrechnet wird.
Weitere mögliche Kosten:
Wenn Sie Ihren Kenntnisüberprüfungstermin verschieben möchten, kostet Sie dies für jede Terminverschiebung 40 Euro. Ziehen Sie Ihren Antrag zurück, kostet Sie dies ebenfalls 40 Euro.
Rechtliche Voraussetzungen
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