Heilpraktikererlaubnis Psychotherapie
Wenn Sie Heilkunde ausüben wollen, ohne Ärztin oder Arzt zu sein, benötigen Sie hierfür eine Heilpraktikererlaubnis. Diese kann auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt werden.
Heilkunde wird dann ausgeübt, wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig Krankheiten und Körperschäden bei Menschen feststellen, heilen oder lindern. Auch wenn Sie dies im Dienst für Andere tun (§ 1 Absatz 2 Heilpraktikergesetz). Auch Psychotherapie ist im Sinne dieser Definition Ausübung der Heilkunde.
Um Heilpraktikerin oder Heilpraktiker zu werden, müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein.
Kontakt und Erreichbarkeit
Amtsärztliche Verwaltungsangelegenheiten
Neumarkt 15-21
50667 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-24760
- Telefax:
- 0221 / 221-24775
- E-Mail:
- Amtsärztliche Verwaltungsangelegenheiten
Benötigt werden
- ausgefüllter Antrag (siehe unten)
- Nachweis
über den erfolgreichen Abschluss der Hauptschule oder über einen gleichwertigen Abschluss (Abschlusszeugnis oder Diplom). Bitte lassen Sie Fotokopien amtlich bei einer Behörde beglaubigen. - Attest einer niedergelassenen Ärztin oder eines niedergelassenen Arztes (siehe unten)
Aus dem Attest muss hervorgehen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung der heilkundlichen psychotherapeutischen Tätigkeit geeignet sind. Die Bescheinigung darf bei Erteilung der Heilpraktikererlaubnis (Psychotherapie) nicht älter als drei Monate sein. - Führungszeugnis der Belegart 0
Ein Führungszeugnis können Sie bei Ihrer Meldebehörde beantragen (Aktenzeichen: 530/2 - 53.23.21 Psych. - R 8081). Es darf bei Erteilung der Heilpraktikererlaubnis (Psychotherapie) nicht älter als drei Monate sein. Im Führungszeugnis dürfen keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen dokumentiert sein, da laut Gesetz Ihre „persönliche Zuverlässigkeit“ überprüft wird. - unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
Bitte fügen Sie die entsprechenden Zeugnisse und Tätigkeitsnachweise (soweit diese aussagekräftig sind hinsichtlich Ihrer psychotherapeutischen Erfahrungen) bei. - schriftliche Bestätigung
Bitte fügen Sie eine schriftliche Bestätigung bei, aus der hervorgeht, dass Sie die Heilkunde nur in Form von Psychotherapie ausüben wollen. - eventuell Nachweise über begonnene oder abgeschlossene Weiterbildungen auf dem Gebiet der Psychotherapie
Bitte fügen Sie Fotokopien bei. Diese Nachweise stellen jedoch keine Voraussetzung für die Überprüfung des Antrages dar. - Welche Unterlagen Sie konkret bei Antragstellung vorlegen müssen, entnehmen Sie bitte dem unter Downloadservice aufgeführten Antragsformular.
Downloadservice
Wichtige Hinweise zum Antrag
Wenn Sie im Regierungsbezirk Köln oder im Regierungsbezirk Detmold wohnen, richten Sie Ihren Antrag auf die Heilpraktikererlaubnis Psychotherapie bitte an das Gesundheitsamt der Stadt Köln.
Sollten Sie Fragen haben, erhalten Sie unter der Rufnummer 0221 / 221-24747 weitere Informationen.
Gebühren
Für die gesamte Kenntnisüberprüfung müssen Sie 560 Euro bezahlen, wenn Sie diese erfolgreich abschließen.
Bei einer Überprüfung nach Aktenlage müssen Sie 190 Euro bezahlen, wenn darüber positiv entschieden wird.
Wenn Sie die Überprüfung nicht erfolgreich abschließen, müssen Sie 345 Euro (nach schriftlicher Überprüfung) oder 515 Euro (nach mündlicher Überprüfung) bezahlen. Kann über Ihren Antrag nicht nach Aktenlage entschieden werden, kostet Sie dies 175 Euro.
Die einzelnen Gebührenpositionen lauten:
Gesamte Kenntnisüberprüfung: 300 Euro.
Aufwandsentschädigungen für die gesetzlich vorgeschriebenen Beisitzerinnen und Beisitzer während der mündlichen Überprüfung: etwa 200 Euro.
Bei einer Überprüfung nach Aktenlage: 130 Euro.
Erteilung der Erlaubnis: 60 Euro, die Ablehnung: 45 Euro.
Mit der Eingangsbestätigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid über eine Anzahlung von 40 Euro, die mit den späteren Überprüfungsgebühren verrechnet wird.
Weitere mögliche Kosten:
Wenn Sie Ihren Kenntnisüberprüfungstermin verschieben möchten, kostet Sie dies für jede Terminverschiebung 40 Euro. Ziehen Sie Ihren Antrag zurück, kostet Sie dies ebenfalls 40 Euro.
Rechtliche Voraussetzungen
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