Gutachten im Gesundheitsamt
Diese Seite informiert Sie über ärztliche Begutachtung im Gesundheitsamt, die anlässlich einer Einstellung oder aus anderen Gründen durchgeführt werden soll.
Kontakt und Erreichbarkeit
Medizinalwesen, Amtsärztlicher Dienst
Neumarkt 15-21
50667 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-24767
- Telefax:
- 0221 / 221-24414
- E-Mail:
- Medizinalwesen, Amtsärztlicher Dienst
Benötigt werden
- Personalausweis
- Auftragsschreiben der Behörde, falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt
- verfügbare ärztliche Unterlagen: Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKGs, Rechnungen, Bescheide vom Versorgungsamt oder von Versicherungen
Im Gutachtenwesen ist der Amtsärztliche Dienst zuständig für alle Personen, die ihren gemeldeten Wohnsitz in Köln haben.
Ein schriftlicher Auftrag einer Behörde ist grundsätzlich erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns:
Telefon: 0221 / 221-24781
Fax: 0221 / 221-24414
oder persönlich im Gesundheitsamt, Raum 111 oder 123
Wer wird begutachtet? Warum?
Der Amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen von Einzelpersonen im Auftrag von Behörden nach gesetzlichen Vorschriften durch.
Geprüft werden zum Beipiel die Arbeitsfähigkeit, die Dienstfähigkeit, Dienstunfallfolgen, Fragen von Beihilfestellen oder der Sozialverwaltung, Prüfungsfähigkeit (wenn in einer Prüfungsordnung das amtsärztliche Zeugnis im Krankheitsfall rechtsverbindlich vorgeschrieben ist).
Daneben werden in großer Zahl Einstellungsuntersuchungen für Behörden durchgeführt.
Das Gesundheitsamt wird in Einzelfällen auch im Auftrag von Gerichten oder Staatsanwaltschaften tätig zu Fragen wie Verhandlungsfähigkeit oder Haftfähigkeit.
Belehrungen für Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen (§ 43 Infektionsschutzgesetz), werden von dieser Abteilung des Gesundheitsamtes durchgeführt.
Die Begutachtungen, die der Amtsärztliche Dienst durchführt, können nur von Behörden in Auftrag gegeben werden.
Eine Ausnahme sind Bescheinigungen zum Beispiel über Kurmaßnahmen, die als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden sollen. Die betroffenen Personen können sich direkt an den Amtsärztlichen Dienst wenden.
Eine weitere Ausnahme sind die Zeugnisse zur Prüfungsunfähigkeit. Diesbezüglich kann man sich mit den Prüfungsunterlagen direkt an das Gesundheitsamt wenden.
Wie wird begutachtet?
Für die Begutachtungen im Gesundheitsamt gilt grundsätzlich, dass zunächst die gesundheitliche Vorgeschichte und gegebenenfalls bestehende aktuelle Beschwerden erfragt werden. Es erfolgt eine ärztliche Untersuchung. Alle im Gutachtenwesen tätigen Ärztinnen und Ärzte sind Fachärzte.
Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen durch Krankenhäuser, niedergelassene Ärztinnen, Ärzte, andere Therapeutinnen oder Therapeuten werden ausgewertet.
Zusätzliche Untersuchungen innerhalb oder außerhalb des Gesundheitsamtes können im Einzelfall veranlasst werden.
Abhängig von den gesetzlichen Vorschriften beziehungsweise der Fragestellung erhält der Auftraggeber der Begutachtung ein sogenanntes Gesundheitszeugnis, eine Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten.
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