Gutachten des Amtszahnärztlichen Dienstes

Der Amtszahnärztliche Dienst befasst sich für Bezirkssozialämter und Beihilfekassen mit der Bearbeitung von zahnärztlichen Heil- und Kostenplänen und zahnärztlichen Rechnungen anhand gesetzlicher Vorgaben.

Kontakt und Erreichbarkeit

Jugendzahnärztlicher Dienst


Neumarkt 15-21
50667 Köln
Telefon:
0221 / 221-24750
Telefax:
0221 / 221-23762
E-Mail:
Jugendzahnärztlicher Dienst



Amtszahnärztliche Stellungnahmen

Amtszahnärztliche Stellungnahmen sind notwendig zur Beurteilung der Möglichkeit einer Kostenübernahme für zahnärztliche Leistungen bei Personen, die der Beihilfeverordnung der Stadt, des Landes und des Bundes unterliegen oder die Krankenhilfe durch die Bezirkssozialämter der Stadt erhalten.

Gesetzliche Grundlagen

  1. Beihilfeverordnungen
  2. Runderlasse der Finanzministerien
  3. Sozialgesetzbücher V und VIII
  4. Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  5. Gebührenverordnung für Zahnärzte (GOZ)
  6. Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ)

Beurteilung von Leistungen gemäß Beihilfeverordnung

Folgende Leistungen werden hinsichtlich ihrer Beihilfefähigkeit gemäß Beihilfeverordnung beurteilt:

  1. Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
  2. Allgemeine zahnärztlich-chirurgische Leistungen
  3. Allgemeine zahnärztlich-konservierende Leistungen (Endodontie, Füllungstherapie)
  4. Implantologische Leistungen
  5. Kieferorthopädische Leistungen
  6. Parodontologische Leistungen
  7. Prothetische Leistungen
  8. Zahntechnische Leistungen


Folgende Leistungen werden nach AsylbG beurteilt:

  1. Kieferorthopädische Leistungen
  2. Parodontologische Leistungen
  3. Prothetische Leistungen
  4. Schienentherapie

Vorsprache

Die Termine werden schriftlich auf dem Postweg mitgeteilt.

Terminänderungen und allgemeine Anfragen, die Begutachtung betreffend, können telefonisch unter 0221 / 221-24750 erfolgen. Wir sind zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar

Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr



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