Gefahrstoffe

Mit Gefahrstoffen kommt fast jeder täglich in Kontakt. Hier erfahren Sie, was zu beachten ist und wo man im Notfall Hilfe bekommen kann.

Kontakt und Erreichbarkeit

Arzneimittel-, Apotheken- und Gefahrstoffüberwachung


Neumarkt 15-21
50667 Köln
Telefon:
0221 / 221-24701
Telefax:
0221 / 221-23461
E-Mail:
Arzneimittel-, Apotheken- und Gefahrstoffüberwachung



Allgemeine Informationen

Was sind Gefahrstoffe?
WC-Reiniger, Geschirrspülmaschinenpulver, Nagellackentferner, Farben, Lacke, Holzschutzlasuren, Abbeizer, Pinselreiniger, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel und so weiter.

Wie erkennt man Gefahrstoffe?
Gefahrstoffe erkennt man an den Gefahrensymbolen, Warnhinweisen und Sicherheitsratschlägen, die die Wirkung des Gefahrstoffes näher beschreiben und Hinweise zum sicheren Umgang mit ihnen geben.

Gefahrensymbole 

Warum sind Gefahrstoffe gefährlich?
Durch falsche Anwendung können die Gefahrstoffe in den Körper gelangen, zum Beispiel durch Einatmen, Verschlucken, Aufnahme über Haut und Schleimhaut.

Auf diesem Weg kann es zu Verätzungen, Vergiftungen oder anderen Gesundheitsschäden kommen, die lebensbedrohlich sein können.

Gefahrstoffe können auch leicht entzündlich, brandfördernd oder explosiv sein. Hier ist Schutz vor offenem Feuer oder Funkenschlag notwendig.

Auch eine Umweltgefährdung kann von Gefahrstoffen ausgehen.

Was ist zu beachten?
Produkte, die Gefahrensymbole tragen, dürfen nicht in Kinderhand gelangen.

Zum Schutz des Menschen und der Umwelt sind Vorschriften zu Informations- und Aufzeichnungspflichten bei der Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Zubereitungen - einschließlich der Regelungen zur Selbstbedienung und zum Versandhandel - erlassen worden.

Die Amtsapothekerin überwacht den Handel mit Gefahrstoffen auf der Einzelhandelsebene. Sie überprüft die Kennzeichnung der Produkte und sorgt dafür, dass die Abgabebestimmungen eingehalten werden:

  • keine Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren
  • keine Selbstbedienung bei bestimmten Gefahrstoffen
  • keine Abgabe bestimmter giftiger Gefahrstoffe (Pflanzenschutzmittel)
  • Einhaltung der Abgabevorschriften bei der erlaubter Abgabe bestimmter giftiger Gefahrstoffe.

Hilfe im Notfall, bei einem Unfall oder einer Vergiftung
Wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen mit gefährlichen Stoffen dennoch zu einem Unfall oder zu einer Vergiftung gekommen ist,

rufen Sie sofort den Rettungsdienst

Telefon: 112

Für Vergiftungen bei Kindern ist ein Zentralruf eingerichtet:

Telefon:  030 / 19240

Weitere Informationen

Informationszentrale gegen Vergiftung der Uni Bonn 
Gefahrstoffverordnung  


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