Für Arztpraxen und Kliniken: Ich möchte eine Infektionskrankheit nach dem Infektionsschutzgesetz melden. Geht das telefonisch?
Nein. Sie benötigen den Meldebogen des Landesinstitutes für Gesundheit und Arbeit.
Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit Nordrhein-WestfalenHier können Sie den Meldebogen herunterladen.
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