Förderschulen

Die Bezeichnung "Förderschulen" ersetzt nach dem neuen Schulgesetz in Nordrhein-Westfalen die frühere Bezeichnung "Sonderschulen".

Kinder, denen das Lernen nicht so leicht fällt oder die körperlich beeinträchtigt sind, bedürfen einer besonderen Unterstützung und Förderung. An den Förderschulen oder an Schulen mit gemeinsamem Unterricht (integrative Schulen) gibt es daher ein umfangreiches Kinder- und jugendärztliches Beratungs- und Untersuchungsangebot.

Kontakt und Erreichbarkeit

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst


Neumarkt 15-21
50667 Köln
Telefon:
0221 / 221-24786
Telefax:
0221 / 221-24036
E-Mail:
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst



Zusatzinformationen

Die Förderschulen haben den Auftrag, sich in besonderem Rahmen um die Bedürfnisse der Kinder, denen das Lernen nicht so leicht fällt oder die körperlich beeinträchtigt sind, zu kümmern. In Köln befinden sich ausreichend Bildungsstätten, die sich diesen Bedürfnissen anpassen.

Sie bieten ein Beratungs- und Untersuchungsangebot für behinderte und lern- und entwicklungsgestörte oder verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Zu Unrecht besitzen diese Schulen oftmals noch das negative Image der Sonderschule.

Die Ursachen, die eine sonderpädagogische Förderung notwendig machen, können sehr unterschiedlich sein.

Grundsätzlich kann zwischen den folgenden Komplexen unterschieden werden:

  • Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
  • Kinder und Jugendliche mit Lern-, Entwicklungs- oder Verhaltensstörungen

Die Aufgaben

Behinderte Kinder

Die Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes für die klassisch behinderten Kinder umfassen:

  • Feststellung der Gesundheitsstörung, die den sonderpädagogischen Förderbedarf begründen oder besonderer Fürsorge- und Schutzräume erfordern, sowohl im Lernen als auch im Schulalltag
  • Aufzeigen und auch Unterstützung bei der Beantragung notwendiger Hilfen zur Teilnahme am Schulleben, zum Beispiel Therapien, personelle Begleitung, Transport zur Schule.
  • Beratung über außerschulische Hilfsmöglichkeiten für das betroffene Kind und seine Familie

Lerngestörte oder entwicklungsgestörte Kinder

Besonders bei Kindern und Jugendlichen, die eine besondere Förderung im Bereich von Lernen oder emotionaler oder sozialer Entwicklung benötigen, müssen Art, Ursache und Ausmaß des Förderbedarfs genau ermittelt werden:

  • bei Kindern, die trotz aller schulischen und außerschulischen Hilfen nur zieldifferent gefördert werden können:
    Schwerpunkt der Beratung liegt in der Differenzierung zwischen Konzept- und Werkzeugstörung und dem Aufzeigen von Notwendigkeit und Grenzen therapeutischer Unterstützung.
  • bei Kindern, die die alterstypischen Entwicklungsaufgaben nur mit Hilfestellung bewältigen können:
    Feststellung des Entwicklungsstandes, Würdigung des Erreichten und Beratung über sinnvolle Hilfestellungen für die nächsten Entwicklungsschritte sind Beratungsinhalte. Viele dieser Kinder können mit angemessener Hilfe,zum Beispiel durch "Lerninstitute", weiter die Regelschule besuchen.
  • bei Kindern, die normal oder schwach-normal begabt sind, für ihre Entwicklung aber keine ausreichende familiäre Unterstützung erhalten und folglich unterdurchschnittliche Entwicklungsleistungen erbringen. In der PISA-Studie spricht man hier von "bildungsfernen" Elternhäusern:
    Diese Kinder sind meist auch gesundheitlich unterversorgt und bedürfen bei notwendigen medizinischen Maßnahmen der intensiven nachgehenden Fürsorge.

Ansprechpartner oder -partnerinnen für Förderschulen oder Integration

Kinder und Jugendliche in Schulen mit den Förderschwerpunkten

  • Lernen, emotionale und soziale Entwicklung
  • Sehen, Hören und Kommunikation
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Geistige Entwicklung

Telefon:
0221 / 221-24707 oder 221-24705 oder 221- 24751

Montag, 14 bis 16 Uhr
Dienstag, 14 bis 16 Uhr
Mittwoch, 9 bis 12 Uhr
Donnerstag, 9 bis 12 Uhr

Kinder und Jugendliche der

  • Peter-Petersen-Schule Am Rosenmaar
  • Integrativen Gesamtschule Holweide
  • Integrativen Gesamtschule Rodenkirchen

Telefon:
0221 / 221-23776 oder 221-24786 oder 221-24788

Montag, 9 bis 11 Uhr

Förderschulen in Köln 

Beratung für Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsstörungen im Vorschulalter

Informationen und Beratung für Eltern von Kindern mit Entwicklungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen im Vorschulalter erhalten Sie unter folgendem Link:

Beratung zu Kindern mit Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderungen 

Gesetzliche Grundlagen

  • Schulministerium Nordrhein-Westfalen: Schulrecht
  • Schulgesetz Nordrhein-Westfalen vom 15. März 2005
  • Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung gemäß § 52 SchulG - AO-SF) vom 29. April 2005


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