Betriebsmedizinische Aufgaben
Die Schulärztinnen und Schulärzte nehmen in den Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche betriebsmedizinische Aufgaben wahr.
Kontakt und Erreichbarkeit
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Neumarkt 15-21
50667 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-24786
- Telefax:
- 0221 / 221-24036
- E-Mail:
- Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Betriebsmedizinische Aufgaben
für Kinder, Schülerinnen und Schüler, Personensorgeberechtigte, Erzieherinnen, Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, insbesondere in Kindergärten, in sozialen Brennpunkten beziehungsweise in Schulzentren oder im Haupt- und Förderschulbereich.
Mitwirkung der Schulärztinnen und Schulärzte bei der Gestaltung von gesundheitsförderlichem Unterricht, bei Lehrerfortbildungen, an Elternabenden, bei der Teilnahme an Hilfeplankonferenzen und Kriseninterventionen.
Etablierung von Schulgesundheitskonferenzen oder Gesundheitszirkeln.
Information und Beratung zu Infektionskrankheitenwerden vor Ort in den Kindergärten und Schulen von den Schulärztinnen und Schulärzten angeboten.
Bei telefonischen Anfragen zu Infektionskrankheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung für Infektions- und Umwelthygiene.
UnfallschutzMitwirkung bei der Planung eines alters- und funktionsspezifischen Unfallschutzes und der Sicherung des Schulweges.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Die für Ihr Kind beziehungsweise Ihre Schule oder Ihren Stadtteil zuständige Schulärztin oder den zuständigen Schularzt können Sie einer Tabelle mit Sprechzeiten und Telefonnummern entnehmen.
Infektions- und UmwelthygieneFür weitere betriebsmedizinische Aufgaben im Zusammenhang mit Infektions- und Umwelthygienischen Fragestellungen wenden Sie sich an die Abteilung Infektions- und Umwelthygiene.
Gesetzliche Grundlagen
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
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