Betriebsmedizinische Aufgaben

Die Schulärztinnen und Schulärzte nehmen in den Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche betriebsmedizinische Aufgaben wahr.

Kontakt und Erreichbarkeit

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst


Neumarkt 15-21
50667 Köln
Telefon:
0221 / 221-24786
Telefax:
0221 / 221-24036
E-Mail:
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst



Betriebsmedizinische Aufgaben

Kinder- und jugendärztliche Schulsprechstunden 

für Kinder, Schülerinnen und Schüler, Personensorgeberechtigte, Erzieherinnen, Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, insbesondere in Kindergärten, in sozialen Brennpunkten beziehungsweise in Schulzentren oder im Haupt- und Förderschulbereich.
Mitwirkung der Schulärztinnen und Schulärzte bei der Gestaltung von gesundheitsförderlichem Unterricht, bei Lehrerfortbildungen, an Elternabenden, bei der Teilnahme an Hilfeplankonferenzen und Kriseninterventionen.

Netzwerk "Bildung und Gesundheit in Nordrhein-Westfalen" 

Etablierung von Schulgesundheitskonferenzen oder Gesundheitszirkeln.

Information und Beratung zu Infektionskrankheiten 

werden vor Ort in den Kindergärten und Schulen von den Schulärztinnen und Schulärzten angeboten.

Bei telefonischen Anfragen zu Infektionskrankheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung für Infektions- und Umwelthygiene.

Unfallschutz 

Mitwirkung bei der Planung eines alters- und funktionsspezifischen Unfallschutzes und der Sicherung des Schulweges.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Zuständige Schulärztin oder zuständiger Schularzt 

Die für Ihr Kind beziehungsweise Ihre Schule oder Ihren Stadtteil zuständige Schulärztin oder den zuständigen Schularzt können Sie einer Tabelle mit Sprechzeiten und Telefonnummern entnehmen.

Infektions- und Umwelthygiene 

Für weitere betriebsmedizinische Aufgaben im Zusammenhang mit Infektions- und Umwelthygienischen Fragestellungen wenden Sie sich an die Abteilung Infektions- und Umwelthygiene.

Gesetzliche Grundlagen

Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst 
Infektionsschutzgesetz 

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)



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