Belehrungen - Gemeinschaftseinrichtungen

Das seit 1. Januar 2001 bestehende Infektionsschutzgesetz verlangt eine Belehrung für Personen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaftseinrichtungen. Die bisher übliche medizinische Untersuchung wurde ersatzlos gestrichen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Infektionshygiene


Aachener Straße 220
50931 Köln
Telefon:
0221 / 221-24648
Telefax:
0221 / 221-23553
E-Mail:
Infektionshygiene



Wann finden die Belehrungen statt?

Dienstags um 14 Uhr (nur mit Termin)

Wo finden die Belehrungen statt?

Gesundheitsamt Köln, Raum 1
Neumarkt 15-21
50667 Köln

Stadtplan 

Wer benötigt eine Belehrung nach § 35 Infektionsschutzgesetz?

Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen

  • Lehrtätigkeiten,
  • Erziehungstätigkeiten,
  • Pflegetätigkeiten,
  • Aufsichtstätigkeiten
  • oder sonstige regelmäßige Tätigkeiten

ausüben und Kontakt mit den dort Betreuten haben, benötigen eine Belehrung.

Es handelt sich um Gemeinschaftseinrichtungen in denen überwiegend Säuglinge, Kinder und Jugendliche betreut werden, insbesondere

  • Kinderkrippen,
  • Kindergärten,
  • Kindertagesstätten,
  • Kinderhorte,
  • Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen,
  • Heime,
  • Ferienlager und ähnliche Einrichtungen.

Einrichtungen, in denen überwiegend volljährige Personen betreut werden, wie Abendschulen, Heime, in denen ältere Personen oder behinderte Volljährige aufgenommen werden, unterliegen nicht diesen Bestimmungen.

Wer muss diese Belehrungen durchführen?

Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Dienstherren, die in den Gemeinschaftseinrichtungen tätigen Personen zu belehren oder belehren zu lassen.

Belehrt werden müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit und im weiteren mindestens alle zwei Jahre.

Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, über die durchgeführten Belehrungen ein Protokoll zu erstellen, das Sie für die Dauer von drei Jahren aufbewahren müssen.

Sie können, wie auch bei jedem Drittanbieter, die Belehrung durch das Gesundheitsamt gegen Kostenerstattung durchführen lassen.

Gebühren

Die Teilnahmegebühr beträgt 40 Euro pro Person.

Auskünfte und Terminvereinbarung

Bitte melden Sie sich telefonisch oder schriftlich über unser gesichertes Kontaktformular an.

Telefonische Terminvereinbarung
Montag, Dienstag und Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr

Frau Franz
Telefonnummer: 0221 / 221-24728

Schriftlich

Kontaktformular

Häufig gestellte Fragen zu Belehrungen

Auf der folgenden Seite haben wir Fragen und Antworten zu Belehrungen für Sie zusammengefasst.

Häufig gestellte Fragen zu Belehrungen in Gemeinschaftseinrichtungen 


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