Aufgaben der Amtsapothekerin
Die Amtsapothekerin ist zuständig für die Überwachung des Arzneimittel- und Betäubungsmittelverkehrs sowie für die Überwachung des Gefahrstoffeinzelhandels.
Sie können sich bei Beschwerden an die Amtsapothekerin wenden.
Kontakt und Erreichbarkeit
Arzneimittel-, Apotheken- und Gefahrstoffüberwachung
Neumarkt 15-21
50667 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-24701
- Telefax:
- 0221 / 221-23461
- E-Mail:
- Arzneimittel-, Apotheken- und Gefahrstoffüberwachung
Arzneimittelverkehr
Arzneimittel sind Waren besonderer Art. Die Sicherheit, Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel muß zum Schutz der Verbaucher stets gewährleistet sein. Deshalb unterliegt der Handel mit Arzneimitteln einer Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen, die von der Amtsapothekerin überwacht werden.
In Apotheken kontrolliert die Amtsapothekerin den Verkehr mit Arzneimitteln, deren Herstellung und Prüfung. Sie achtet auch darauf, dass nur besonders qualifiziertes, pharmazeutisches Personal für die Beratung über Arzneimittel eingesetzt wird. In der Apotheke muß ständig ein Apotheker anwesend sein.
Was in Apotheken zur Arzneimittelsicherheit getan wird, finden Sie hier.
Außer in Apotheken können freiverkäufliche Arzneimittel auch in Drogerien, Drogeriemärkten, in der Gesundheitsabteilung von Supermärkten und auf Wochenmärkten erworben werden. In diesen Einzelhandelsgeschäften werden keine Arzneimittel hergestellt, sondern ausschließlich Fertigarzneimittel angeboten. Hier achtet die Amtsapothekerin besonders darauf, dass die Medikamente nicht über das Verfalldatum hinaus in den Verkehr gebracht werden und dass eine sachkundige Person immer zur Beratung zur Verfügung steht.
Manche Ärzte geben ihren Patientinnen oder Patienten Arzneimittel als unverkäufliche Muster mit. Auch bei diesen Medikamenten ist es wichtig, dass das Verfalldatum nicht überschritten ist. Deshalb überwacht die Amtsapothekerin im Verdachtsfall auch Arztpraxen auf überlagerte Arzneimittel.
Betäubungsmittelverkehr
Betäubungsmittel sind ganz besondere Arzneimittel, die wegen eines möglichen Suchtpotenzials sehr strengen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.
Die Amtsapothekerin hat für die Sicherheit der Betäubungsmittel und die Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs Sorge zu tragen.
Sie überwacht die Lagerung der Betäubungsmittel in Krankenhäusern, Arztpraxen, Apotheken, bei Rettungsdiensten und sonstigen Lagerstätten.
Sie achtet darauf, dass in den entsprechenden Einrichtungen die Dokumentation über Verbleib und Bestand von Betäubungsmitteln exakt geführt wird, damit der Weg eines jeden Betäubungsmittels bis zum Patienten hin nachvollzogen werden kann. Diese Kontrollmaßnahmen sind erforderlich, damit Betäubungsmittel nicht in dunkle, illegale Kanäle gelangen.
Sie kümmert sich auch um die Substitutionsprogramme (Methadon und Heroin) bei niedergelassenen Ärztinnen, Ärzten und Drogenambulanzen und sorgt dafür, dass die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zum Schutz der Patientinnen oder Patienten eingehalten werden.
Überwachung des Gefahrstoffeinzelhandels
Zum Schutz des Menschen und der Umwelt sind Vorschriften zu Informations- und Aufzeichnungspflichten bei der Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Zubereitungen - einschließlich der Regelungen zur Selbstbedienung und zum Versandhandel - erlassen worden.
Diese Vorschriften sind von den Einzelhändlern, die gefährliche Stoffe in den Verkehr bringen einzuhalten.
Außerdem benötigen die Einzelhändler eine Erlaubnis, sofern sie giftige oder sehr giftige Gefahrstoffe in den Verkehr bringen.
Die Amtsapotherin ist zuständig für die Erteilung dieser Erlaubnis, überwacht den Handel mit Gefahrstoffen auf der Einzelhandelsebene und kontrolliert, ob die erforderlichen Sachkundigen in den Geschäften zur Verfügung stehen.
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