Werbeanlagen - genehmigungsfrei

Werbeanlagen sind grundsätzlich genehmigungsbedürftig. Es gibt allerdings Anlagen, die dieser Pflicht nicht unterliegen. Für welche Werbeanlagen Sie keine Genehmigung benötigen, das erfahren Sie hier.

Kontakt und Erreichbarkeit

Bauaufsichtsamt


Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
0221 / 221-28494
E-Mail:
Bauaufsichtsamt



Informationen rund um die Werbeanlagen

Die Errichtung der nachfolgend genannten Werbeanlagen ist genehmigungsfrei, allerdings ist im Bereich eines Baudenkmals die Erlaubnis des Stadtkonservators einzuholen:

  • Werbeanlagen bis zu einer Größe von 1 Quadratmeter.
  • Werbeanlagen in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten an der Stätte der Leistung, an und auf Flugplätzen, Sportanlagen, an und in abgegrenzten Versammlungsstätten, sowie auf Ausstellungs- und Messegeländen, soweit sie nicht in die freie Landschaft wirken.
  • Werbeanlagen im Geltungsbereich einer Satzung nach § 86 Absatz 1 Nummer 1 Bauordnung Nordrhein-Westfalen, wenn die Satzung Festsetzungen über Art, Größe und Anbringungsort der Werbeanlagen enthält, und die Werbeanlagen diesen Festsetzungen entsprechen.
  • Werbeanlagen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen, insbesondere für Ausverkäufe und Schlussverkäufe an der Stätte der Leistung, jedoch nur für die Dauer der Veranstaltung.
  • Werbeanlagen, die an der Stätte der Leistung vorübergehend angebracht oder aufgestellt sind, soweit sie nicht fest mit dem Boden oder anderen baulichen Anlagen verbunden sind.

Alle anderen Werbeanlagen sind genehmigungspflichtig ! 

An Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, oder in deren Nähe ist die Werbung mit dem Stadtkonservator abzustimmen. 

Bitte beachten Sie bei der Planung die Satzungen der Stadt Köln. 

Bei Werbung an der Stätte der Leistung sollte vor Antragstellung geprüft werden, ob der Betrieb oder das Gewerbe, für welches geworben werden soll, bauaufsichtlich genehmigt ist. Gegebenenfalls ist ein Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen.

Link zum Konservator - Untere Denkmalbehörde 

Vorsprache

Allgemeine Informationen erhalten Sie in unserer Bürgerberatung Bauaufsicht.

Gebühren

Bei genehmigungsfreien Werbeanlagen fallen keine Gebühren an.



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