Vorbescheid
Auf Antrag kann ein Vorbescheid zu planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragen des Bauvorhabens einem Baugenehmigungsverfahren vorgeschaltet werden. Man unterscheidet den
a) planungsrechtlichen Vorbescheid,
b) den Vorbescheid zur Klärung von Einzelfragen,
c) den "umfassenden" Vorbescheid. Dieser beinhaltet die Prüfung aller bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Belange mit Ausnahme des Statischen Nachweises (benötigte Bauvorlagen siehe Baugenehmigungsverfahren).
Kontakt und Erreichbarkeit
Bauaufsichtsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
- Telefon:
- siehe Servicenummern
- Telefax:
- 0221 / 221-28494
- E-Mail:
- Bauaufsichtsamt
Benötigt werden
- Antragsformular
Bitte verwenden Sie nur die amtlichen Vordrucke, die Ihnen in unserem Formularservice zur Verfügung stehen. - Baubeschreibung
Es ist eine Baubeschreibung beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen erforderlich ist (zum Beispiel bei Gestaltungsfragen). Es wird die Verwendung der amtlichen Vordrucke empfohlen, die Ihnen in unserem Formularservice zur Verfügung stehen. - Betriebsbeschreibung
Es ist eine Betriebsbeschreibung beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen erforderlich ist (zum Beispeil Öffnungszeiten bei gewerblichen Nutzungen). Bitte verwenden Sie nur die amtlichen Vordrucke, die Ihnen in unserem Formularservice zur Verfügung stehen. - Lageplan - Flurkarte - Deutsche Grundkarte
Ein Lageplan sollte im Maßstab 1:500 auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte erstellt sein. Handelt es sich um ein Vorhaben, welches in einem Bereich ohne Bebauungsplan oder im Außenbereich liegt, dann ist zusätzlich die Vorlage der Flurkarte und einer Deutschen Grundkarte - Maßstab 1:5000 - erforderlich. Beide Karten sind beim Amt für Liegenschaft, Vermessung und Kataster erhältlich. - Bauzeichnungen
Es sind die Bauzeichnungen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen erforderlich sind. - Schallschutzgutachten
In Abhängigkeit von der Umgebung kann ein spezielles Schallschutzgutachten zur Beurteilung der Immissionen erforderlich sein - beispielsweise für Aussengastronomien, Gewerbebetriebe und Versammlungsstätten. Erstellt werden diese Gutachten von Sachverständigen. - Rechnerische Nachweise
Es sind die Berechnungen des Maßes der baulichen Nutzung - GRZ, BMZ, GFZ, Geschossigkeit - einzureichen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen erforderlich sind. Bei Nutzungsänderungen ist die Nutzfläche anzugeben. Bei Gebäuden ist die Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277, bei baulichen Anlagen, die nicht Gebäude sind, ist die Herstellungssumme einschließlich Umsatzsteuer zu ermitteln. - Bauvorlageberechtigung
Bei Errichtung oder Änderung eines Gebäudes müssen die dem Antrag auf Vorbescheid beizufügenden Bauvorlagen von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser/in unterschrieben sein. Dies gilt nicht für einen Antrag auf Vorbescheid, mit dem nur über die Vereinbarkeit mit dem planungsrechtlichen Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche entschieden werden soll.
Downloadservice
Informationen rund um den Vorbescheid
Vorbescheid zur Klärung von Einzelfragen
Hier sind alle Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Einzelfragen erforderlich sind (zum Beispiel Abstandflächen, Stellplätze).
Archiv
Archivakten werden im Bedarfsfall beim Bauaufsichtsamt zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Vorsprache
Allgemeine Informationen erhalten Sie in unserer Bürgerberatung Bauaufsicht.
Bitte beachten Sie, dass die/der zuständige Sachbearbeiter/in nur nach Stellung des Antrages zu konkreten Einzelfragen Auskunft geben kann.
Gebühren
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet.
Die Gebühr errechnet sich in der Regel auf der Grundlage des Brutto-Rauminhaltes. Die Gebühr beträgt mindestens 50 Euro.
Baulasten, Befreiungen, Abweichungen und so weiter werden gesondert berechnet.
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