Vorbescheid

Auf Antrag kann ein Vorbescheid zu planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragen des Bauvorhabens einem Baugenehmigungsverfahren vorgeschaltet werden. Man unterscheidet den
a) planungsrechtlichen Vorbescheid,
b) den Vorbescheid zur Klärung von Einzelfragen,
c) den "umfassenden" Vorbescheid. Dieser beinhaltet die Prüfung aller bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Belange mit Ausnahme des Statischen Nachweises (benötigte Bauvorlagen siehe Baugenehmigungsverfahren).

Kontakt und Erreichbarkeit

Bauaufsichtsamt


Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
0221 / 221-28494
E-Mail:
Bauaufsichtsamt



Benötigt werden

  • Antragsformular
    Bitte verwenden Sie nur die amtlichen Vordrucke, die Ihnen in unserem Formularservice zur Verfügung stehen.
  • Baubeschreibung
    Es ist eine Baubeschreibung beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen erforderlich ist (zum Beispiel bei Gestaltungsfragen). Es wird die Verwendung der amtlichen Vordrucke empfohlen, die Ihnen in unserem Formularservice zur Verfügung stehen.
  • Betriebsbeschreibung
    Es ist eine Betriebsbeschreibung beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen erforderlich ist (zum Beispeil Öffnungszeiten bei gewerblichen Nutzungen). Bitte verwenden Sie nur die amtlichen Vordrucke, die Ihnen in unserem Formularservice zur Verfügung stehen.
  • Lageplan - Flurkarte - Deutsche Grundkarte
    Ein Lageplan sollte im Maßstab 1:500 auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte erstellt sein. Handelt es sich um ein Vorhaben, welches in einem Bereich ohne Bebauungsplan oder im Außenbereich liegt, dann ist zusätzlich die Vorlage der Flurkarte und einer Deutschen Grundkarte - Maßstab 1:5000 - erforderlich. Beide Karten sind beim Amt für Liegenschaft, Vermessung und Kataster erhältlich.
  • Bauzeichnungen
    Es sind die Bauzeichnungen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.
  • Schallschutzgutachten
    In Abhängigkeit von der Umgebung kann ein spezielles Schallschutzgutachten zur Beurteilung der Immissionen erforderlich sein - beispielsweise für Aussengastronomien, Gewerbebetriebe und Versammlungsstätten. Erstellt werden diese Gutachten von Sachverständigen.
  • Rechnerische Nachweise
    Es sind die Berechnungen des Maßes der baulichen Nutzung - GRZ, BMZ, GFZ, Geschossigkeit - einzureichen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen erforderlich sind. Bei Nutzungsänderungen ist die Nutzfläche anzugeben. Bei Gebäuden ist die Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277, bei baulichen Anlagen, die nicht Gebäude sind, ist die Herstellungssumme einschließlich Umsatzsteuer zu ermitteln.
  • Bauvorlageberechtigung
    Bei Errichtung oder Änderung eines Gebäudes müssen die dem Antrag auf Vorbescheid beizufügenden Bauvorlagen von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser/in unterschrieben sein. Dies gilt nicht für einen Antrag auf Vorbescheid, mit dem nur über die Vereinbarkeit mit dem planungsrechtlichen Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche entschieden werden soll.

Informationen rund um den Vorbescheid

Vorbescheid zur Klärung von Einzelfragen

Hier sind alle Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Einzelfragen erforderlich sind (zum Beispiel Abstandflächen, Stellplätze).

Archiv
Archivakten werden im Bedarfsfall beim Bauaufsichtsamt zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Vorsprache

Allgemeine Informationen erhalten Sie in unserer Bürgerberatung Bauaufsicht.
Bitte beachten Sie, dass die/der zuständige Sachbearbeiter/in nur nach Stellung des Antrages zu konkreten Einzelfragen Auskunft geben kann.

Gebühren

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet.
Die Gebühr errechnet sich in der Regel auf der Grundlage des Brutto-Rauminhaltes. Die Gebühr beträgt mindestens 50 Euro.
Baulasten, Befreiungen, Abweichungen und so weiter werden gesondert berechnet.



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