Teilbaugenehmigung

Ist ein Bauantrag eingereicht, kann im Einzelfall der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte schon vor Erteilung der Baugenehmigung durch eine Teilbaugenehmigung schriftlich gestattet werden.

Kontakt und Erreichbarkeit

Bauaufsichtsamt


Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
0221 / 221-28494
E-Mail:
Bauaufsichtsamt



Benötigt werden

  • Formloser Antrag
    Der Antrag ist durch die Bauherrin oder den Bauherrn schriftlich mit Angabe des genauen Antragsgegenstandes und des Aktenzeichens des zugehörigen Bauantrages einzureichen. Der Bauantrag und die Bauvorlagen müssen von der Entwurfsverfasserin, von dem Entwurfsverfasser und der Fachplanerin, dem Fachplaner unterschrieben sein.
  • Lageplan und Bauzeichnungen
    Der Lageplan sollte nicht älter als 6 Monate sein und mindestens im Maßstab 1:500 auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte erstellt sein. Wenn die Grundstücksgrenzen nicht festgestellt oder Koordinaten nicht ermittelt werden können, Grenzüberbauungen vorliegen oder Flächen angrenzender Grundstücke von Baulasten zugunsten des Baugrundstücks betroffen sind, ist ein amtlicher Lageplan vorzulegen. Handelt es sich um ein Vorhaben, das in einem Bereich ohne Bebauungsplan oder im Außenbereich liegt, ist zusätzlich die Vorlage der Flurkarte und einer Deutschen Grundkarte - Maßstab 1:5.000 - erforderlich. Beide Karten sind beim Amt für Liegenschaft, Vermessung und Kataster erhältlich.
  • Nachweis der Standsicherheit
    In der Regel muss vor Erteilung der Teilbaugenehmigung der Standsicherheitsnachweis in geprüfter Form vorliegen. Die Prüfung muss von staatlich anerkannten Sachverständigen oder der statischen Abteilung des Bauaufsichtsamtes vorgenommen werden. Die Prüfung umfasst auch den baulichen Brandschutz und den baulichen Schall- und Wärmeschutz. Nur für Wohngebäude geringer Höhe bis zu 2 Wohneinheiten, eingeschossige Gebäude bis 200 Quadratmeter Grundfläche und freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude sind die Nachweise in ungeprüfter Form vorzulegen. Wird eine Teilbaugenehmigung für den Erdaushub beantragt, muss mit der oder dem Sachverständigen geklärt werden, ob statische Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind.

Informationen rund um das Teilbaugenehmigungsverfahren

Nehmen Sie bitte Rücksprache mit der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter, welche Bauvorlagen zusätzlich erforderlich sind.

Vorsprache

Allgemeine Informationen erhalten Sie in unserer Bürgerberatung Bauaufsicht.
Bitte beachten Sie, dass die zuständige Sachbearbeiterin, der zuständige Sachbearbeiter, nur nach Stellung des Antrages zu konkreten Einzelfragen Auskunft geben kann.

Gebühren

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet.
Die Gebühr beträgt mindestens 50 bis 250 Euro.
Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Prüfung des Standsicherheitsnachweises und so weiter werden gesondert berechnet.



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