Private bauliche Anlagen im öffentlichen Straßenland
Bei der Errichtung von Neubauten, dem Um- und Ausbau sowie der Sanierung von Altbauten werden häufig Bauteile über die eigene Grundstücksgrenze hinaus in den öffentlichen Straßenraum hineingeplant, wie Balkone, Erker, Dachterrassen, Fassadenverkleidungen einschließlich Wärmedämmungen, Auskragungen, Vordächer, Markisen, Treppenanlagen, Rampen, Tiefgaragen, Keller, Schächte, private Ver- und Entsorgungsleitungen, private Kommunikationsleitungen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Erschließungsangelegenheiten und Straßenrecht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-22739
- Telefax:
- 0221 / 221-26255
- E-Mail:
- E-Mail-Adresse
Benötigt werden
- Formloser Antrag
- Beschreibung der baulichen Anlage
- Flurkarte/Lageplan
- Detailpläne mit Maßangaben
Hinweise zum Antragsverfahren
Für die Durchführung dieser Baumaßnahmen benötigen Sie eine gesonderte straßenrechtliche Erlaubnis.
Wenn Sie einen Bauantrag stellen, wird dies im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit beantragt und geprüft.
In allen anderen Fällen stellen Sie bitte den Antrag bei uns.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Die Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Kostenhöhe ist abhängig von Art und Größe der baulichen Anlage und dem damit verbundenen privaten wirtschaftlichen Vorteil.
Rechtliche Voraussetzungen
Landesbauordnung NRW (BauO NRW), Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), Sondernutzungssatzung der Stadt Köln, Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln
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