Nutzungsänderung und Kleingaragen
Neue Regelungen seit dem 15. April 2007
Bei einer Nutzungsänderung oder beim Bau einer Kleingarage bis 100 Quadratmetern gelten neue vereinfachte Regelungen.
Nutzungsänderungen sind zum Beispiel: Ungenutzter Dachraum wird zu Wohnraum, eine Wohnung zum Büro, ein Lebensmittelladen zur Gaststätte oder ein Blumenladen zum Möbelgeschäft.
Was ist neu?
In Zukunft reicht in beiden Fällen, wenn Sie uns die beabsichte Maßnahme schriftlich mitteilen und die erforderlichen Unterlagen, wie Lageplan, Grundriss oder Bauzeichnungen, dazu legen. Sie müssen dann in der Regel keinen Bauantrag mehr stellen.
Da Sie viele Vorschriften beachten müssen, insbesondere zum Immissions- und Brandschutz oder das Nachbarschaftsrecht, kann es sein, dass wir dennoch ein Baugenehmigungsverfahren einleiten müssen.
Wir informieren Sie auf jeden Fall innerhalb von zwei Wochen, ob wir Ihre Anzeige als Bauantrag werten müssen oder ob Sie die Nutzung aufnehmen oder den Bau der Kleingarage beginnen können.
Sie können außerdem weiterhin einen Bauantrag zu stellen, wenn Sie eine Baugenehmigung haben möchten.
Weitere Informationen zum Thema:
Wenn Sie Fragen zu den Änderungen haben oder eine allgemeine Beratung wünschen, können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.
Infos zu den bisherigen Verfahren und den benötigten Unterlagen.
Infos rund um das Konzept zur Verwaltungsmodernisierung in Nordrhein-Westfalen.
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