Hausnummer - mehr als nur eine Zahl
Jedes Haus braucht eine Zahl.
Durch sie finden wir uns im Alltag besser zurecht. Hausnummern sind wichtige Orientierungshilfen für Ihre Besucherinnen, Besucher, Kundinnen oder Kunden, insbesondere aber für Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Post und Lieferservice.
Im Notfall rettet die Hausnummer Ihr Leben.
Voraussetzung: Ihr Haus hat als Orientierungshilfe eine Hausnummer an seiner Fassade.
Kontakt und Erreichbarkeit
Erschließungsangelegenheiten und Straßenrecht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-24814
- Telefax:
- 0221 / 221-26255
- E-Mail:
- E-Mail-Adresse
Und so erhält Ihr Haus seine Nummer
Für ein neues Gebäude wird die Hausnummer in der Regel im Baugenehmigungsverfahren festgesetzt und vergeben. Einen gesonderten Antrag müssen Sie nicht stellen.
Aber:
Sie sind als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer verpflichtet, Ihr Haus - auf eigene Kosten - mit der Ihnen zugeteilten Hausnummer zu kennzeichnen. Das schreibt die Kölner Straßenordnung vor. Bei Verstößen droht Ihnen ein Verwarnungsgeld.
Für Gestaltung und Beschaffenheit einer Hausnummer gibt es keinen Standard. Voraussetzung ist nur, die Nummern sind in arabischen Ziffern und einer Mindesthöhe von 8,5 Zentimeter ausgeführt.
Wichtig ist, Ihre Hausnummer ist von der Straße aus gut sichtbar und lesbar.
In bestimmten Fällen kann es erforderlich werden, eine bereits bestehende Hausnummer zu ändern.
Beispielsweise:
- Straßen werden umbenannt
- Durch Neubauten stimmt die vorhandene Nummerierung nicht mehr
Die Änderung erfolgt durch uns oder auf Ihren Antrag.
Nach der Umnummerierung darf die alte Nummer in einer Übergangszeit von einem Jahr nicht entfernt werden. Sie ist als ungültig zu kennzeichnen, muss jedoch lesbar bleiben.
Kennen Sie die bekanntesten Hausnummern unserer Stadt?

Die Hausnummer des Kölner Doms.

Die Heimat eines weltbekannten Duftes finden Sie hier.
Gebühren
Die Zuteilung einer Hausnummer ist gebührenfrei.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 126 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 19 Kölner Straßenordnung (KStO). Die Festsetzung erfolgt durch schriftlichen Bescheid.
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