Bauzaun errichten
Sie planen größere Abbruch-, Neu- und Umbaumaßnahmen und benötigen Platz für die Abwicklung komplexer Arbeitsabläufe?
Die Errichtung eines Bauzaunes schafft Platz zur Aufstellung massiver Arbeitsgeräte, sichert Raum zum Arbeiten und bietet der Bevölkerung Schutz vor Gefahren und Beeinträchtigungen. Als Antrag nutzen Sie bitte das ausfüllbare Formular aus dem Downloadservice. Dieser muss Angaben über Zeitraum, Standort, Zweck und Gesamtgröße der Fläche beinhalten. Sie können ihn senden oder faxen. Denken Sie bitte daran, die Anlagen beizufügen.
Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 14 Tage vor der geplanten Aktion und achten Sie auch bei einer Verlängerung auf die Fristen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Bau und Unterhaltung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-27105
- Telefax:
- 0221 / 221-27111
- E-Mail:
- Bau und Unterhaltung
Benötigt werden
- Antrag der Bauunternehmung mit Unterschrift der Bauherrin, des Bauherrn
Bitte verwenden Sie das Formular aus dem Downloadservice. - Baugenehmigung/Abrissgenehmigung (Kopie der ersten Seite)
- Haftungsfreistellungserklärung der Bauherrin, des Bauherrn
Bitte verwenden Sie das Formular aus dem Downloadservice. - Lageplan mit Kennzeichnung der betroffenen Fläche
- Verkehrszeichenplan von einer in Köln zugelassenen Beschilderungsfachfirma
- Genehmigung des Bauverwaltungsamtes im Fall der Errichtung eines Berliner Verbaus
Berliner Verbau ist die Sicherung einer Baugrube an den Baugrubenwänden durch technische Maß-nahmen, die das Nachrutschen und Wegbrechen von Erdreich in den Baugrubenbereich verhindern sollen.
Downloadservice
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Sollte eine gemeinsame Ortsbesichtigung nötig sein, dann vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin.
Bei Rückfragen zur Antragstellung rufen Sie uns bitte an unter der Telefonnummer: 0221 / 221-27105 oder senden uns ein Fax: 0221 / 221-27111.
Gebühren
Verwaltungsgebühren (gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr - GebOst):
Ohne Ortstermin: 75 Euro
Mit Ortstermin: 125 Euro
Sondernutzungsgebühren je angefangenem Monat:
Bauzaun bis 3 Monate: 2,80 Euro pro Quadratmeter
mit Notgehweg: 3,30 Euro pro Quadratmeter
Bauzaun ab 4. Monat: 3 Euro pro Quadratmeter
mit Notgehweg: 3,70 Euro pro Quadratmeter
Bauzaun ab 7. Monat: 3,30 Euro pro Quadratmeter
mit Notgehweg: 4 Euro pro Quadratmeter
Bauzaun ab 10. Monat: 4,70 Euro pro Quadratmeter
mit Notgehweg: 5,60 Euro pro Quadratmeter
Bauzaun ab 13. Monat: 6 Euro pro Quadratmeter
mit Notgehweg: 7,30 Euro pro Quadratmeter
Rechtliche Voraussetzungen
Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Straßen- und Wegegesetzes (StWG), der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der städtischen Sondernutzungssatzung.
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