Baugenehmigung

Hinter dem Begriff "Baugenehmigung" verbergen sich eine Vielzahl von komplexen Verfahren, die wir für Sie zusammengestellt haben.

Kontakt und Erreichbarkeit

Bauaufsichtsamt


Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
0221 / 221-28494
E-Mail:
Bauaufsichtsamt



  • Freistellungsverfahren
  • vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
    Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist das Regelverfahren.
  • Baugenehmigungsverfahren
    Dieses "umfassende" Baugenehmigungsverfahren wird für die Errichtung oder Änderung von Vorhaben durchgeführt, die besonderen Anforderungen unterliegen (so genannte "große Sonderbauten")
  • Teilbaugenehmigung
  • Abbruchgenehmigung
  • Nutzungsänderung
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Werbeanlagen



War dieser Artikel hilfreich für Sie?

nein

Ihre Meinung ist uns wichtig:

Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.

Ihre Meinung ist uns wichtig!



Funktionen