Baugenehmigung
Hinter dem Begriff "Baugenehmigung" verbergen sich eine Vielzahl von komplexen Verfahren, die wir für Sie zusammengestellt haben.
Kontakt und Erreichbarkeit
Bauaufsichtsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
- Telefon:
- siehe Servicenummern
- Telefax:
- 0221 / 221-28494
- E-Mail:
- Bauaufsichtsamt
- Freistellungsverfahren
- vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist das Regelverfahren. - Baugenehmigungsverfahren
Dieses "umfassende" Baugenehmigungsverfahren wird für die Errichtung oder Änderung von Vorhaben durchgeführt, die besonderen Anforderungen unterliegen (so genannte "große Sonderbauten") - Teilbaugenehmigung
- Abbruchgenehmigung
- Nutzungsänderung
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Werbeanlagen
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