Zulassungsbescheinigung Teil II - Ersatz

Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II ist verloren gegangen oder wurde entwendet.

Kontakt und Erreichbarkeit

KFZ-Zulassungsstelle


Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
Telefon:
0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
Telefax:
0221 / 221-26435
E-Mail:
KFZ-Zulassungsstelle



Benötigt werden

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
    durch die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Pass der Halterin beziehungsweise des Halters
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente
  • Gegebenenfalls die Bestätigung über eine Diebstahlsanzeige bei einer Polizeidienststelle

Eidesstattliche Versicherung

Bei Verlust der Zulassungbescheinigung Teil II müssen Sie bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle eine Versicherung an Eides Statt leisten. Alternativ kann die eidesstattliche Versicherung vor einer Notarin oder einem Notar abgegeben werden.

Die abhanden gekommene Bescheinigung wird im Verkehrsblatt aufgeboten. Etwa 3 Wochen nach der Verlustmeldung kann die neue Bescheinigung ausgehändigt werden.

Die Umschreibung des Fahrzeugs auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter ist vor Ablauf der Aufbietungsfrist nicht möglich. 

Vorsprache

Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nur in Ausnahmefällen und unter Auflagen möglich!

Sie ist nur dann möglich, wenn eine notariell bestätigte eidesstattlichen Versicherung vorliegt. Die Vertretungsvollmacht muss ebenfalls vorgelegt werden.

Gebühren

Für die neue Zulassungsbescheinigung II und die zwingend neu auszustellende Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) fallen Gebühren in Höhe von 69,70 Euro an (58,80 Euro + 10,90 Euro).
Muss zusätzlich eine Verlusterklärung zur Zulassungsbescheinigung I aufgenommen werden, erhöhen sich die Gebühren noch um 2,50 Euro.

Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN-Nummer) oder GeldKarte entrichtet werden.



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