Zulassungsbescheinigung Teil I - Ersatz
Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I ist verloren gegangen oder wurde entwendet.
Kontakt und Erreichbarkeit
KFZ-Zulassungsstelle
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
- Telefax:
- 0221 / 221-26435
- E-Mail:
- KFZ-Zulassungsstelle
Benötigt werden
- Zulassungsbescheinigung Teil II
bei finanzierten Fahrzeugen ersatzweise eine Bestätigung Ihres Finanzierungspartners wie zum Beispiel Bank oder Leasinggeber, dass gegen die Ausstellung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I keine Einwände bestehen. - Personalausweis oder Pass der Halterin beziehungsweise des Halters
- Vollmacht bei Vertretung
zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters - Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
- Gegebenenfalls eine Bestätigung über die Diebstahlsanzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle
Downloadservice
Verlusterklärung ist erforderlich
Ein Formblatt zur Verlusterklärung haben wir für Sie vorbereitet. Sie können es oben in der Rubrik "Download-Service" aufrufen, am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und bei Ihrem Besuch der Zulassungsstelle mitbringen. Natürlich erhalten Sie den Vordruck auch in der Zulassungsstelle.
Vorsprache
Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind.
Gebühren
10,90 Euro
Eventuell zusätzlich 2,50 Euro für die Aufnahme einer Verlusterklärung.
Die Gebühren können Sie auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder GeldKarte bezahlen.
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