Zulassung eines Neuwagens

Sie wollen ein fabrikneues Fahrzeug erstmals für den Verkehr zulassen.

Kontakt und Erreichbarkeit

KFZ-Zulassungsstelle


Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
Telefon:
0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
Telefax:
0221 / 221-26435
E-Mail:
KFZ-Zulassungsstelle



Benötigt werden

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
    sofern schon vorhanden.
  • Eventuell EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
    Zu den verschiedenen Zulassungsunterlagen beachten Sie bitte auch den Überblick in der Produkt-Info.
  • Versicherungsbestätigung
    durch Vorlage einer sogenannten VB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung!
  • Personalausweis oder Pass der zukünftigen Halterin beziehungsweise des zukünftigen Halters
  • Vollmacht bei Vertretung
    zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters - nutzen Sie hierzu auch unser Formular im Downloadservice!
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
  • Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente
  • Kontoverbindung für die Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer

Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer

Seit dem 1. November 2005 muss eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erteilt werden. Bitte denken Sie daran, die notwendigen Angaben über die Kontoverbindung mitzubringen. Die Angaben sind auch dann nötig, wenn die Daten bereits bei einem anderen Fahrzeug erfasst wurden. 

Sofern die Einzugsermächtigung für das Konto eines Dritten erteilt wird, ist zusätzlich auch dessen Unterschrift erforderlich. 

Sollten sie kein Konto haben, wenden sie sich bitte zunächst an ihr Wohnsitzfinanzamt. 

Beachten Sie hierzu auch den Link "Kraftfahrzeugzulassung nur noch mit Einzugsermächtigung".

Hilfreiche Links

Hinweise zu den neuen Fahrzeugpapieren 
Informationen zur Versicherungsbestätigung 
Kraftfahrzeugzulassung nur noch mit Einzugsermächtigung 

Vorsprache

Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters vorzulegen.

Gebühren

26,30 Euro

Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 Euro, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.

Wunschkennzeichen können Sie online zu einem Aufpreis von 10,20 Euro oder telefonisch gegen einen Aufpreis von 12,80 Euro reservieren. Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie unter "Wunschkennzeichen" in der rechten Produktspalte.

Die zusätzliche Gebühr beim Umtausch des Fahrzeugbriefes auf Zulassungsbescheinigung Teil II beträgt 5,10 Euro.

Die Gebühren können auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder GeldKarte entrichtet werden.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern.



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