Zulassung eines Neufahrzeuges

Sie wollen ein fabrikneues Fahrzeug erstmals für den Verkehr zulassen.

Kontakt und Erreichbarkeit

KFZ-Zulassungsstelle


Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
Telefon:
0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
Telefax:
0221 / 221-26435
E-Mail:
KFZ-Zulassungsstelle



Benötigt werden

  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung/COC-Papier
    Zu den verschiedenen Zulassungsunterlagen beachten Sie bitte auch den Überblick in der Produkt-Info.
  • Gegebenenfalls Datenbestätigung
  • Versicherungsnachweis
    in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • Personalausweis oder Pass der zukünftigen Halterin beziehungsweise des zukünftigen Halters
  • Vollmacht bei Vertretung
    zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters - nutzen Sie hierzu auch unser Formular im Downloadservice!
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
  • Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente
  • Kontoverbindung für die Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer

Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer

Seit dem 1. November 2005 muss eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erteilt werden. Bitte denken Sie daran, die notwendigen Angaben über die Kontoverbindung mitzubringen. Die Angaben sind auch dann nötig, wenn die Daten bereits bei einem anderen Fahrzeug erfasst wurden. 

Sofern die Einzugsermächtigung für das Konto eines Dritten erteilt wird, ist zusätzlich auch dessen Unterschrift erforderlich. 

Sollten sie kein Konto haben, wenden sie sich bitte zunächst an ihr Wohnsitzfinanzamt. 

Beachten Sie hierzu auch den Link "Kraftfahrzeugzulassung nur noch mit Einzugsermächtigung".

Hilfreiche Links

Hinweise zu den seit 2005 gültigen Fahrzeugpapieren 
Informationen zur Versicherungsbestätigung 
Kraftfahrzeugzulassung nur noch mit Einzugsermächtigung 

Vorsprache

Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind.

Gebühren

26,30 Euro

Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 Euro, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.

Bei der Zuteilung eines so genannten Wunschkennzeichens erhöhen sich die Gebühren um 10,20 Euro. Sie können das Wunschkennzeichen auch vorab online oder telefonisch zu einem Aufpreis von 2,60 Euro reservieren. Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie unter "Wunschkennzeichen" in der rechten Produktspalte.

Die zusätzliche Gebühr beim Umtausch des Fahrzeugbriefes auf Zulassungsbescheinigung Teil II beträgt 5,10 Euro.

Die Gebühren können auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder GeldKarte entrichtet werden.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern.



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